Thema: Pits Biker Partei *g*

Missing_mini

Gelöschter Benutzer Erstellt am Do 23.01.2003
So Pittje,
komm ich doch mal Deinem Wunsch nach einem ernsthaften Beitrag zum Thema BIKER-Partei Gründung nach: ->

Parteigründung
Die Voraussetzungen für die Gründung einer politischen Partei finden sich in Artikel 21 des Grundgesetzes und in dem Gesetz über die politischen Parteien (Parteiengesetz). Danach setzt eine Partei eine Vereinigung von Bürgern voraus, die für längere Zeit für den Bereich des Bundes oder eines Landes auf die politische Willensbildung Einfluss nehmen und an der Vertretung des Volkes im Deutschen Bundestag oder einem Landtag mitwirken wollen: Dabei muss sie [...] eine ausreichende Gewähr für die Ernsthaftigkeit dieser Zielsetzung bieten.

Da haben wir schon das erste Problem! *g*
Zur formalen Gründung einer Partei sind mindestens drei Personen notwendig (Voraussetzung für geheime Wahl).

Wir sind sogar 4, klasse. *lol*
Es muss ein Protokoll der Gründungsversammlung erstellt werden. Das unterschriebene Protokoll muss die anwesenden Mitglieder, Ort, Datum, Zeit der Versammlung, Protokollführer und die Tagesordnung der Versammlung enthalten. Diese Regelung wird von richterlichen Entscheidungen jedoch relativiert: Drei Mitglieder werden nämlich nach den bisherigen Entscheidungen nicht ausreichen, um die Ernsthaftigkeit der Zielsetzung an der Vertretung des Volkes im Bundestag und in einem Landtag nachzuweisen.

Ts, schon wieder angeschmiert, oder fragt bei 4 keiner mehr nach der Ernsthaftigkeit? *gg*
Das Parteiprogramm muss das gesellschaftliche Themenspektrum abdecken, die Satzung den Vorgaben des Parteiengesetzes genügen.

Mopped fahn reicht also nicht aus. Offensichtlich erwartet man auch eine Behandlung weiterer Themenbereiche. :o/
Die Festigkeit der Organisation, auch der innerparteilichen Willensbildung, ist Merkmal einer Partei. (Quelle: Landeswahlleiter, Berlin)
Die Gründung einer politischen Partei ist zwar grundsätzlich frei (Art. 21 Abs. 1 Satz 2 Grundgesetz), ihre innere Ordnung muss aber demokratischen Grundsätzen entsprechen (Art. 21 Abs. 1 Satz 3 Grundgesetz). Aus diesem Grunde muss eine Partei gewissen Voraussetzungen an ihre innere Ordnung genügen, die in §§ 6 ff. des Parteiengesetzes näher dargelegt sind.

Speedy sieh zu das Dein Posting da wieder verschwindet, sonst geht es Dir wie Joschka, mit seinen Altsünden. *lol*
Das Parteiengesetz enthält die näheren bundesgesetzlichen Regelungen des Parteienrechts, insbesondere Vorschriften über
- verfassungsrechtliche Stellung und Aufgaben der Parteien, den Begriff der Partei und die Namensgebung.
- die innere Ordnung der Parteien.
- Grundsätze und Umfang der staatlichen Finanzierung.
- die Pflicht zur öffentlichen Rechenschaftslegung.
- und den Vollzug des Verbots verfassungswidriger Parteien.
Eine Partei benötigt:
- Mitglieder
Drei Mitglieder, die zur Gründung einer Partei mindestens erforderlich sind, werden nach den bisherigen Entscheidungen von Verfassungsgerichten und Wahlausschüssen auf Bundes- Und Länderebene nicht ausreichen, um die Ernsthaftigkeit der Zielsetzung an der Vertretung des Volkes im Bundestag und in einem Landtag nachzuweisen. Eine geringe Mitgliederzahl ist deshalb ein möglicher Grund, Personenvereinigungen nicht als Parteien im Sinne des Parteiengesetzes zu Wahlen zuzulassen.
- Programm
Das Programm sollte das gesellschaftliche Themenspektrum abdecken, nicht nur einen Punkt umfassen, um der Voraussetzung für eine Partei zu genügen, Einfluss auf die politische Willensbildung zu nehmen.
- Satzung
Die Satzung muss den Vorgaben des Parteiengesetzes genügen.
- Organisation
Die Festigkeit der Organisation, auch der der innerparteilichen Willensbildung, ist ein Kriterium des Parteiengesetzes für eine Partei. Es bedarf also eines gewissen Maßes der innerparteilichen organisatorischen Ausdifferenzierung.
- Vorstand
Um die Partei nach außen zu vertreten, muss ein Vorstand gewählt werden (satzungsgemäße Bestellung des Landesvorstandes). Der Vorstand muss aus mindestens drei Mitgliedern bestehen.
- Aktivitäten
Die Absicht, an der politischen Willensbildung teilzunehmen, muss an nach außen gerichteten Aktivitäten erkennbar sein. Dazu gehören auch Aktivitäten der Öffentlichkeitsarbeit.
Unterlagen darüber sind beim Bundeswahlleiter zu hinterlegen.
Eine Partei verliert ihre Rechtsstellung als Partei, wenn sie sechs Jahre weder an Bundestags- noch an Landtagswahlen teilnimmt.
Um bei der Wahl zum Abgeordnetenhaus von Berlin oder den Wahlen zu den Bezirksverordnetenversammlunge​n​ kandidieren zu können muss eine Partei
- einen Berliner Landesverband haben - nur der ist berechtigt, z.B. die Beteiligungsanzeige und die Wahlvorschläge zu unterschreiben;
- mindestens drei in Berlin wahlberechtigte Mitglieder haben - nur die können Wahlvorschläge (Landesliste) aufstellen;
Michaela, haste noch 2 Freundinnen die mitmachen? *ggg*
- für die Aufstellung von Bezirkslisten, Bezirkswahlvorschlägen und Wahlkreisvorschlägen in der entsprechenden Region jeweils mindestens drei Mitglieder haben - nur die sind berechtigt Bewerber aufzustellen;
- Bewerber finden (müssen keine Parteimitglieder sein), die ebenfalls in Berlin wahlberechtigt sind - nur die können kandidieren;
- Unterstützungsunterschriften sammeln, sofern nicht im Abgeordnetenhaus oder Deutschen Bundestag vertreten (2 200 für die Landesliste, 185 für jede Bezirksliste oder jeden Bezirkswahlvorschlag und 45 für jeden Wahlkreisvorschlag);
- vom Landeswahlauschuss die Eigenschaft als politische Partei zuerkannt bekommen - dazu sind entsprechende Unterlagen (Satzung, Programm, letzte satzungsgemäße Bestellung des Landesvorstandes) einzureichen.
Auszug aus dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Artikel 9
Vereinigungsfreiheit

(1) Alle Deutschen haben das Recht, Vereine und Gesellschaften zu bilden.
(2) Vereinigungen, deren Zweck oder deren Tätigkeit den Strafgesetzen zuwiderlaufen oder die sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung richten, sind verboten.

Mhmmmmm.......
[b] Artikel 21 - Parteien
(1) Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit. Ihre Gründung ist frei. Ihre innere Ordnung muß demokratischen Grundsätzen entsprechen. Sie müssen über die Herkunft und Verwendung ihrer Mittel sowie über ihr Vermögen öffentlich Rechenschaft geben.
(2) Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik zu gefährden sind verfassungswidrig. Über die Frage der Verfassungswidrigkeit entscheidet das Bundesverfassungsgericht.
§ 1
Verfassungsrechtliche Stellung und Aufgaben der Parteien
(1) Die Parteien sind ein verfassungsrechtlich notwendiger Bestandteil der freiheitlichen demokratischen Grundordnung. Sie erfüllen mit ihrer freien, dauernden Mitwirkung an der politischen Willensbildung des Volkes eine ihnen nach dem Grundgesetz obliegende und von ihm verbürgte öffentliche Aufgabe.
(2) Die Parteien wirken an der Bildung des politischen Willens des Volkes auf allen Gebieten des öffentlichen Lebens mit, indem sie insbesondere auf die Gestaltung der öffentlichen Meinung Einfluß nehmen, die politische Bildung anregen und vertiefen, die aktive Teilnahme der Bürger am politischen Leben fördern, zur Übernahme öffentlicher Verantwortung befähigte Bürger heranbilden, sich durch Aufstellung von Bewerbern an den Wahlen in Bund, Ländern und Gemeinden beteiligen, auf die politische Entwicklung in Parlament und Regierung Einfluß nehmen, die von ihnen erarbeiteten politischen Ziele in den Prozeß der staatlichen Willensbildung einführen und für eine ständige lebendige Verbindung zwischen dem Volk und den Staatsorganen sorgen.
(3) Die Parteien legen ihre Ziele in politischen Programmen nieder.
(4) Die Parteien verwenden ihre Mittel ausschließlich für die ihnen nach dem Grundgesetz und diesem Gesetz obliegenden Aufgaben.
§ 2
Begriff der Partei
(1) Parteien sind Vereinigungen von Bürgern, die dauernd oder für längere Zeit für den Bereich des Bundes oder eines Landes auf die politische Willensbildung Einfluß nehmen und an der Vertretung des Volkes im Deutschen Bundestag oder einem Landtag mitwirken wollen, wenn sie nach dem Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse, insbesondere nach Umfang und Festigkeit ihrer Organisation, nach der Zahl ihrer Mitglieder und nach ihrem Hervortreten in der Öffentlichkeit eine ausreichende Gewähr für die Ernsthaftigkeit dieser Zielsetzung bieten. Mitglieder einer Partei können nur natürliche Personen sein.
(2) Eine Vereinigung verliert ihre Rechtsstellung als Partei, wenn sie sechs Jahre lang weder an einer Bundestagswahl noch an einer Landtagswahl mit eigenen Wahlvorschlägen teilgenommen hat.
(3) Politische Vereinigungen sind nicht Parteien, wenn
1. ihre Mitglieder oder die Mitglieder ihres Vorstandes in der Mehrheit Ausländer sind oder
2. ihr Sitz oder ihre Geschäftsleitung sich außerhalb des Geltungsbereichs dieses Gesetzes befindet.

Der Bundeswahlleiter läßt wohl Parteien zu. Oder zumindest kann dort der Antrag auf Zulassung gestellt werden.
Na dann leg mal los Pitt, denn so einfach scheint das nicht zu sein.
'van Croy# dürfte das dritte Problem werden. Wenn Du wenigstens 'von Müller' heißen würdest! *gröööhl*
;o) Jojo


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Missing_mini

Gelöschter Benutzer Erstellt am Do 23.01.2003
hi uwe,
beeindruckend dein ernstes posting.
bestimmt kann das jemand gebrauchen, doch
bevor pit jetzt loswackelt und seine ganze energie
in eine parteigründung investiert, solltest du ihm:
artikel 38, absatz 1, satz zwei nicht vorenthalten.
"... und nur ihrem Gewissen unterworfen."
und das ist der hacken bei pit!
er hat noch ein gewissen und ist deshalb gänzlich
ungeeignet für ein angestrebtes mandat. *gg
- den umkehrschluss könnt ihr euch jetzt selbst backen. *fg
ausserdem gibt es noch weitere ausführungen. frei übersetzt
"... zum Wohl des ganzen Volkes..." - kein trinkspruch. *lol
aber passend zu dem song: "Hol mir mal ne Flasche Bier".
aber genug jetzt, vielleicht gibt es ja doch den ein oder anderen aspiranten unter uns. viel erfolg.
lhg
Searcher

Offline

ms3 Erstellt am Fr 24.01.2003
Hey Leute,
es gibt in D (ernsthaft!) eine Biertrinker Partei und z.B. auch eine Tierschutzpartei.
Unter dem Deckmäntelchen des Schutzes der Moppedfahrer/innen könnten wir sie Partei zum Schutz der Biker o.ä. nennen! *fg*
;o) Marion

Missing_mini

Gelöschter Benutzer Erstellt am Fr 24.01.2003
Du meinst zumindest teilweise wär das auch ne Art von Tierschutz? *g*

Offline

ms3 Erstellt am Fr 24.01.2003
bei einigen nicht nur Teilweise.... *lol*
Findest Du mich nicht auch schützenswert??? -Und sach jetzt nix Falsches... *fingerheb*
;o) Marion

Missing_mini

Gelöschter Benutzer Erstellt am Fr 24.01.2003
Leider kann ich das ja nicht beurteilen, ob Du bei bestimmten Gelegenheiten zum Tier wirst. *g*
Aber klar, wird sind alle schützenswert, darum geht's ja.
- schützt unser Portemanaise.
- schützt uns vor Nachstellungen durch grün/weiß.
- schützt unser Recht auf Spaß & Speed! *gg*
Auch moins...
;o) Uwe

Deaktiviert

motocanard Erstellt am Fr 24.01.2003
@DEAS
wie in 12 und 01 sollen die fahren dürfen???? denkste mal wieder nur an dich Deas wie?
morjn morjn auch :-D

Missing_mini

Gelöschter Benutzer Erstellt am Fr 24.01.2003
Er meint vermutlich nur bei geschlossener Schneedecke. *gg*
Moin Wilhelm ;o)

Deaktiviert

motocanard Erstellt am Fr 24.01.2003
aber auf der Eisdecke stechen die farblich schön hervor *gg*

Missing_mini

Gelöschter Benutzer Erstellt am Fr 24.01.2003
also "nur zugucken" würd ich bestimmt nicht....(ganz in Abhängigkeit von der Grösse & dem Kampfgewicht des "Handtaschen/- bzw. Steuer-Diebes" würde ich zumindest denjenigen, der eingrift mit nem kräftigen Daumendrücken unterstützen.....
genauer gesagt:
falls es tatsächlich gelingen sollte, eine solche Initiative in´s Leben zu rufen, wäre ich bestimmt einer der Ersten, die zumindest ihre moralische Unterstützung (im Falle einer Partei: entsprechende Stimmabgabe) einbrächten.
Die Sache ist es wirklich wert, mal drüber nachzudenken.
Guckie (*derimMomentausnahmsweisemaln​ichtrumblödelt*)​

Missing_mini

Gelöschter Benutzer Erstellt am Fr 24.01.2003
Hi Pitt,
Kneipe treffen ist glaube ich unpassend, denn folgende Dinge müssen dann erledigt werden:

- Namen festlegen ! DMP z.B. (Deutsche Motorradfahrer Partei)
(muß mich zusammenreissen, das jetzt ernsthaft zu schreiben... *g*)
- Mitgliederliste erstellen.
- Programm das das gesellschaftliche Themenspektrum abdeckt.
- Satzung nach den Vorgaben des Parteiengesetzes.
- Organisation (innerparteiliche organisatorische Ausdifferenzierung / was auch immer das heißen mag. *g*)
- Es muss ein Vorstand gewählt werden!
- Aktivitätenplanung der Öffentlichkeitsarbeit.
(Unterlagen darüber sind beim Bundeswahlleiter zu hinterlegen.)
- Einen Berliner Landesverband planen, der aus min. 3 Mitgliedern besteht.
- Kontoeröffnung auf den Namen der Partei!?

Wenn ich das richtig gesehen habe, sind das die Grundvoraussezungen um als Bundespartei zugelassen zu werden.
Ober der Punkt mit dem Berliner Landesverband noch akut ist bezweifel ich, läßt sich aber herausbekommen.
Um ein Parteiprogramm, als auch ne Satzung zu erstellen zu können, kann man folgendes machen. Ich liebe ja Plagiate. *gg* Man kopiert die Programme/Satzungen anderer Parteien einfach aus dem Net und guckt mal wie sowas ausschaut.
Und nun wie man es für sich selbst ein wenig anpaßt. *fg*
Dann muß eine innerparteiliche Organisation erstellt werden, am besten mit Ornigramm usw..
Solche Dinge wie 1. 2. 3. Vorstandsvorsitzender, Protokollführer, Kassenwart und so weiter.....
Tja und dann sollten diese Positionen auch gewählt und benannt werden!
Ein Aktivitätenplan muß auch her, den ohne Aktivitäten keine Mitglieder. Davon abgesehen muß der auch eingereicht werden.
Tja 'Berliner', falls die Bedingung sind müssen wir MichaelaBerlin, Captain_Honcle und noch jemand dafür requirieren! *lol*
Die Micha krieg ich rum. ;o))
Das ganze muß dann last not least schrift erarbeitet, zusammengafaß, fein ordentlich mit Inhaltsangabe gegliedert werden, ausgedruckt, mehrfach kopiert und beim Bundeswahlleiter zwecks Zulassung eingereicht werden.
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Falls das tatsächlich einige ernsthaft anfangen wollen, bin ich dabei!
Dann treffen wir aber nicht in ner Kneipe, denn wir brauchen:
- Einen PC mit Internetanschluß um Informationen zusammenzutragen.
- Platz zum mitschreiben, in einer ruhigen Umgebung.
- Die Möglichkeit eine geheime Wahl durchzuführen.
- Alles was ich jetzt noch vergessen hab. *gg*
Es gibt erst nach dem Schlußwort alkoholische Getränke!! *fg*
;o) Jojo
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