Thema: Pits Biker Partei *g*
Gelöschter Benutzer
Erstellt am Do 23.01.2003
Parteigründung Da haben wir schon das erste Problem! *g* Zur formalen Gründung einer Partei sind mindestens drei Personen notwendig (Voraussetzung für geheime Wahl). Wir sind sogar 4, klasse. *lol* Es muss ein Protokoll der Gründungsversammlung erstellt werden. Das unterschriebene Protokoll muss die anwesenden Mitglieder, Ort, Datum, Zeit der Versammlung, Protokollführer und die Tagesordnung der Versammlung enthalten. Diese Regelung wird von richterlichen Entscheidungen jedoch relativiert: Drei Mitglieder werden nämlich nach den bisherigen Entscheidungen nicht ausreichen, um die Ernsthaftigkeit der Zielsetzung an der Vertretung des Volkes im Bundestag und in einem Landtag nachzuweisen. Ts, schon wieder angeschmiert, oder fragt bei 4 keiner mehr nach der Ernsthaftigkeit? *gg* Das Parteiprogramm muss das gesellschaftliche Themenspektrum abdecken, die Satzung den Vorgaben des Parteiengesetzes genügen. Mopped fahn reicht also nicht aus. Offensichtlich erwartet man auch eine Behandlung weiterer Themenbereiche. :o/ Die Festigkeit der Organisation, auch der innerparteilichen Willensbildung, ist Merkmal einer Partei. (Quelle: Landeswahlleiter, Berlin) Speedy sieh zu das Dein Posting da wieder verschwindet, sonst geht es Dir wie Joschka, mit seinen Altsünden. *lol* Das Parteiengesetz enthält die näheren bundesgesetzlichen Regelungen des Parteienrechts, insbesondere Vorschriften über - verfassungsrechtliche Stellung und Aufgaben der Parteien, den Begriff der Partei und die Namensgebung. - die innere Ordnung der Parteien. - Grundsätze und Umfang der staatlichen Finanzierung. - die Pflicht zur öffentlichen Rechenschaftslegung. - und den Vollzug des Verbots verfassungswidriger Parteien. Eine Partei benötigt: - Mitglieder Drei Mitglieder, die zur Gründung einer Partei mindestens erforderlich sind, werden nach den bisherigen Entscheidungen von Verfassungsgerichten und Wahlausschüssen auf Bundes- Und Länderebene nicht ausreichen, um die Ernsthaftigkeit der Zielsetzung an der Vertretung des Volkes im Bundestag und in einem Landtag nachzuweisen. Eine geringe Mitgliederzahl ist deshalb ein möglicher Grund, Personenvereinigungen nicht als Parteien im Sinne des Parteiengesetzes zu Wahlen zuzulassen. - Programm Das Programm sollte das gesellschaftliche Themenspektrum abdecken, nicht nur einen Punkt umfassen, um der Voraussetzung für eine Partei zu genügen, Einfluss auf die politische Willensbildung zu nehmen. - Satzung Die Satzung muss den Vorgaben des Parteiengesetzes genügen. - Organisation Die Festigkeit der Organisation, auch der der innerparteilichen Willensbildung, ist ein Kriterium des Parteiengesetzes für eine Partei. Es bedarf also eines gewissen Maßes der innerparteilichen organisatorischen Ausdifferenzierung. - Vorstand Um die Partei nach außen zu vertreten, muss ein Vorstand gewählt werden (satzungsgemäße Bestellung des Landesvorstandes). Der Vorstand muss aus mindestens drei Mitgliedern bestehen. - Aktivitäten Die Absicht, an der politischen Willensbildung teilzunehmen, muss an nach außen gerichteten Aktivitäten erkennbar sein. Dazu gehören auch Aktivitäten der Öffentlichkeitsarbeit. Unterlagen darüber sind beim Bundeswahlleiter zu hinterlegen. Eine Partei verliert ihre Rechtsstellung als Partei, wenn sie sechs Jahre weder an Bundestags- noch an Landtagswahlen teilnimmt. Um bei der Wahl zum Abgeordnetenhaus von Berlin oder den Wahlen zu den Bezirksverordnetenversammlungen kandidieren zu können muss eine Partei - einen Berliner Landesverband haben - nur der ist berechtigt, z.B. die Beteiligungsanzeige und die Wahlvorschläge zu unterschreiben; - mindestens drei in Berlin wahlberechtigte Mitglieder haben - nur die können Wahlvorschläge (Landesliste) aufstellen; Michaela, haste noch 2 Freundinnen die mitmachen? *ggg* - für die Aufstellung von Bezirkslisten, Bezirkswahlvorschlägen und Wahlkreisvorschlägen in der entsprechenden Region jeweils mindestens drei Mitglieder haben - nur die sind berechtigt Bewerber aufzustellen; Mhmmmmm....... [b] Artikel 21 - Parteien Der Bundeswahlleiter läßt wohl Parteien zu. Oder zumindest kann dort der Antrag auf Zulassung gestellt werden. Na dann leg mal los Pitt, denn so einfach scheint das nicht zu sein. 'van Croy# dürfte das dritte Problem werden. Wenn Du wenigstens 'von Müller' heißen würdest! *gröööhl* ;o) Jojo Thema melden |
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Gelöschter Benutzer
Erstellt am Fr 24.01.2003
Ach ja... WO ? Kommt drauf an wieviele Leute. Wenn erst mal nur zu 5, oder 6, können wir das z.B. bei mir machen. |
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El_maravilloso
Erstellt am Fr 24.01.2003
Da bin ich dann auch dabei... :o) - Wenn ich bedenke, was Politiker so verdienen... uiuiui... goil - Jojo, wo ist denn die Erklärung, was die Partei an finanzieller Unterstützung bekommt? |
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Gelöschter Benutzer
Erstellt am Fr 24.01.2003
Ne frisch gegründete Partei bekommt wohl erstmal nichts. Hab mal das geklaut: Die Überschreitung der Ein-Prozent-Hürde auf Landesebene bedeutet, dass die Parteien bekommen auch Wahlkampfhilfen, allerdings auch nach % von erzielten Stimmen in einer vorherigen Wahl. Sprich, bei '0' gibbet nix. *gg* Andererseits, steht da beim Bundeswahlleiter:
Aber im Grunde genommen stehen so ziemlich alle Antworten zu ewaigen Fragen auf der Website des Bundeswahlleiters . Unter anderem im Parteiengesetz . Das enthält 41 Paragraphen, mit etlichen Unterpunkten. Kinnerz, wenn ihr das tatsächlich wollt, eins vorab: Das wird garantiert kein Spaziergang! Nachdem ich mir den ganzen Schmu durchgelesen hab, bin ich davon überzeugt das es machbar ist. Aber genauso sicher das es eine Schweinsarbeit wird! Das läuft nicht wie'n Stammtisch. Das ist ernsthafte, schweißtreibende und seriöse Arbeit. Das sollte jedem klar sein. Ich brauch nur das hier zu lesen ... § 6 - Satzung und Programm ... um mir klar darüber zu sein, daß alleine die Satzung min. 40 Seiten in Aial 10 haben wird und das Programm vermutlich über 100! Der Quatsch muß ja erstmal geschrieben werden. *g* ;o) Jojo |
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Gelöschter Benutzer
Erstellt am Fr 24.01.2003
Sowas hab ich geahnt! *g* Nä, ne, ganz so läuft das nicht. Wenn dann setzen wir uns zusammen. Wer denn nun? Wann und wo? Dann werden erst mal Sammelaufgaben verteilt (Informationsbeschaffung). Anschließend bekommt jeder einen Part zum abarbeiten. Von mir aus mach ich dann am Schluß das Finish und reich es ein. Aber keiner drückt sich, dafür werde ich sorgen, zumal das Deine Idee war. *g* ;o) Jojo |
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tante_ju
Erstellt am So 26.01.2003
Ey, das war mein Part mit der DBU (Deutsche Biertrinker Union) ... :-) |
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