Thema: Polizeiwillkür
PittNapster
Erstellt am Mi 24.04.2002
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Mopedjeck
Erstellt am Mi 24.04.2002
So wie ich das mal mitbekommen habe darfst du das wenn: Der Verkehr zum völligen stilstand gekommen ist aber nicht schneller als Schrittgeschwindigkeit. Es berichtige bitte wer es besser weiß. det |
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ELara1964
Erstellt am Mi 24.04.2002
gute frage pitt!! das wüsste ich auch mal gerne, ich mogel mich nämlich immer in der mitte durch... bin mal gespannt was wir nun dürfen und was nicht. *greetz* ELara :o)) |
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Monchi
Erstellt am Mi 24.04.2002
Hi Pitt Werder Autos noch Motorräder dürfen den Seitenstreifen benutzen!!! Mitten durch fahren ist auch nicht erlaubt!!! Mal ne Frage an Dich habe und hoffe Du bist mir jetzt nicht böse. Hast Du den Deine Hausaufgaben in der Fahrschule nicht gemacht??? LG Monchi |
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Monchi
Erstellt am Mi 24.04.2002
PS Nur wenn die Polizei bei extremen Situationen es erlaubt darf man es, sonst nicht!!! LG Monchi |
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PittNapster
Erstellt am Mi 24.04.2002
Wieso Fahrschule ich fahre seit 20 Jahren ohne schein *lol* Aber ganz im ernst Monchi es kommen immer neue Sachen dazu und als ich den Schein gemacht habe durften wir fast alles. Pitt |
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petzbaer
Erstellt am Mi 24.04.2002
http://www.verkehrsrecht1.de/Bussgeldkatalog/Standstreifen/standstreifen.html Wer auf dem Standstreifen einer Autobahn/Kraftstraße fährt (z.B. am Stau vorbei zur nächsten Ausfahrt) erhält mindestens, Verwarngeld € 30,-- 0 Punkte mit Verkehrsgefährdung Bußgeld mindestens € 50,-- 2 Punkte lg petz |
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Monchi
Erstellt am Mi 24.04.2002
Hi Pitt Ich weiss, auch bei den Autofahrer kommen immer wieder neue Sachen hinzu :-( Z.B. Neue Sachen in der Fahrschule-Bögen! Naja irgendwie finden die immer ein Weg uns das Geld aus der Tasche zu ziehen :-( Wenn Du Dir nicht sicher bist, ruf doch mal verschiedene Fahrschulen, Polizeiwachen, Rechtsanwälte Strassenverkersämter u.s.w. an. LG Monchi |
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Mopedjeck
Erstellt am Mi 24.04.2002
Ja genau, ich habe gehört, das man jetzt bei der Führerscheinprüfung Fachfragen über Drogen beantworten muss. det |
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Mopedjeck
Erstellt am Mi 24.04.2002
Aha. bin ich wieder was schlauer. Und dazwischen liegt die willkür! det |
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Gelöschter Benutzer
Erstellt am Mi 24.04.2002
Hi Leuts, soweit ich das in Erinnerung habe, ist das rechts vorbeifahren nur dann erlaubt, wenn es sich um 2, oder mehrere Fahrspuren handelt, die in unterschiedliche Richtungen führen. Also z.B. Rechtsabbiegespur. Die Nutzung des Seitenstreifens ist verboten, da er nur im Notfall, oder von Polizei-, Feuerwehrfahrzeugen im Einsatz, bzw. Rettungsfahrzeugen benutzt werden darf. Sonst niemand, da sonst die Gefahr besteht, daß der Seitenstreifen auch verstopft wird und o.g. Fahrzeuge auch dort nicht mehr durchkommen. Das durchmogeln in der Mitte, auch von mir gerne praktiziert, ist sowieso verboten, zumindest in der BRD. In Italien sieht das wieder ganz anders aus. ;o) Jojo |