Thema: Polizeiwillkür

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PittNapster Erstellt am Mi 24.04.2002
An alle Biker…..wer kennt sich denn nun wirklich aus ?????
Die Schergen des Kanzlers haben mir wieder mal in den Geldbeutel gegriffen.
68,12 € soll ich bezahlen und 2 Punkte werden mir im Verkehrszentralregister gutgeschrieben.
(muss ich irgendwann mal alle abholen die Dinger * sfg *)
Was ich gemacht habe ????
Das von dem ich dachte das es mittlerweile (laut Motorradzeitungen) erlaubt wäre.
Ich habe auf der BAB A52 * IM STAU * den Seitenstreifen zum Zwecke des schnelleren Vorwärtskommens benutzt.
Ja watt denn nu dürfen wir Biker das jetzt oder nicht ????
Es hieß auch mal das wir im Stau in der Mitte durchfahren dürfen, was mir persönlich gefährlicher erscheint, da manche Autofahrer im Stau gerne mal die Tür aufreißen.
Also fahre ich doch lieber auf dem Seitenstreifen langsam vorbei als in der Mitte durch.
Was ist denn nun Richtig, wer kennt sich aus ???
Cops haben wir doch auch hier bei Biker.de oder ???
Bikergruß………..Pitt Napster


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Mopedjeck Erstellt am Mi 24.04.2002
So wie ich das mal mitbekommen habe darfst du das wenn: Der Verkehr zum völligen stilstand gekommen ist aber nicht schneller als Schrittgeschwindigkeit.
Es berichtige bitte wer es besser weiß.
det

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ELara1964 Erstellt am Mi 24.04.2002
gute frage pitt!!
das wüsste ich auch mal gerne, ich mogel mich nämlich immer in der mitte durch...
bin mal gespannt was wir nun dürfen und was nicht.
*greetz*
ELara :o))

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Monchi Erstellt am Mi 24.04.2002
Hi Pitt
Werder Autos noch Motorräder dürfen den Seitenstreifen benutzen!!!
Mitten durch fahren ist auch nicht erlaubt!!!
Mal ne Frage an Dich habe und hoffe Du bist mir jetzt nicht böse.
Hast Du den Deine Hausaufgaben in der Fahrschule nicht gemacht???
LG Monchi

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Monchi Erstellt am Mi 24.04.2002
PS
Nur wenn die Polizei bei extremen Situationen es erlaubt darf man es, sonst nicht!!!
LG Monchi

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PittNapster Erstellt am Mi 24.04.2002
Wieso Fahrschule ich fahre seit 20 Jahren ohne schein *lol*
Aber ganz im ernst Monchi es kommen immer neue Sachen dazu und als ich den Schein gemacht habe durften wir fast alles.
Pitt

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petzbaer Erstellt am Mi 24.04.2002
http://www.verkehrsrecht1.de/B​ussgeldkatalog/Standstreifen/s​tandstreifen.html​
Wer auf dem Standstreifen einer Autobahn/Kraftstraße fährt (z.B. am Stau vorbei zur nächsten Ausfahrt) erhält mindestens,
Verwarngeld
€ 30,-- 0 Punkte

mit Verkehrsgefährdung
Bußgeld mindestens € 50,--
2 Punkte

lg petz

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Monchi Erstellt am Mi 24.04.2002
Hi Pitt
Ich weiss, auch bei den Autofahrer kommen immer wieder neue Sachen hinzu :-(
Z.B. Neue Sachen in der Fahrschule-Bögen!
Naja irgendwie finden die immer ein Weg uns das Geld aus der Tasche zu ziehen :-(
Wenn Du Dir nicht sicher bist, ruf doch mal verschiedene Fahrschulen, Polizeiwachen, Rechtsanwälte Strassenverkersämter u.s.w. an.
LG Monchi

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Mopedjeck Erstellt am Mi 24.04.2002
Ja genau,
ich habe gehört, das man jetzt bei der Führerscheinprüfung Fachfragen über Drogen beantworten muss.
det

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Mopedjeck Erstellt am Mi 24.04.2002
Aha. bin ich wieder was schlauer.
Und dazwischen liegt die willkür!
det

Missing_mini

Gelöschter Benutzer Erstellt am Mi 24.04.2002
Hi Leuts,
soweit ich das in Erinnerung habe, ist das rechts vorbeifahren nur dann erlaubt, wenn es sich um 2, oder mehrere Fahrspuren handelt, die in unterschiedliche Richtungen führen.
Also z.B. Rechtsabbiegespur.
Die Nutzung des Seitenstreifens ist verboten, da er nur im Notfall, oder von Polizei-, Feuerwehrfahrzeugen im Einsatz, bzw. Rettungsfahrzeugen benutzt werden darf.
Sonst niemand, da sonst die Gefahr besteht, daß der Seitenstreifen auch verstopft wird und o.g. Fahrzeuge auch dort nicht mehr durchkommen.
Das durchmogeln in der Mitte, auch von mir gerne praktiziert, ist sowieso verboten, zumindest in der BRD.
In Italien sieht das wieder ganz anders aus.
;o) Jojo
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