Thema: EU Kommission - Auswirkungen f. TÜV
coffe
Erstellt am So 06.11.2011
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coffe
Erstellt am Mo 07.11.2011
Das TÜV-Gelände ist privater Grund, und da darf der Prüfer ohne FE eine Probefahrt machen. Eine fehlende oder geöffnete Umfriedung hebt nicht den Charakter eines nicht-öffentlichen Grundstückes auf. .... |
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Gelöschter Benutzer
Erstellt am Mo 07.11.2011
Jepp, haste recht... Ist zwar privater Grund und Boden, aber gilt als öffentlicher Verkehrsraum... http://www.verkehrslexikon.de/Texte/StVOBeispiel.php |
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einfach-tita
Erstellt am Mo 07.11.2011
mahlzeit.... was ist denn dann mit dem Versicherungsschutz. Ich nutze die günstigere Variante, dass nur ich und Familienangehörige das Motorrad fahren dürfen. Somit müßte ich dem Prüfer die Fahrt untersagen oder im Falle eines Falles seine Diensthaftpflicht greifen. ??? |
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coffe
Erstellt am Mo 07.11.2011
mahlzeit.... was ist denn dann mit dem Versicherungsschutz. Ich nutze die günstigere Variante, dass nur ich und Familienangehörige das Motorrad fahren dürfen. Somit müßte ich dem Prüfer die Fahrt untersagen oder im Falle eines Falles seine Diensthaftpflicht greifen. ??? ... ja, und eben genau das u. noch so einiges mehr ist nirgendwo definiert! |
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Gelöschter Benutzer
Erstellt am Mo 07.11.2011
Aloha... das ist recht einfach... grundsätzlich zahlt Deine Haftpflicht für Schäden, die durch Benutzung des Moppeds verursacht werden. Einmalige Probefahrten dürften da meines Erachtens unschädlich sein, da auch nach einem Werkstattbesuch eine Probefahrt gemacht wird. Bei nem Sturz könnte das anders aussehen. Ich hab schon des öfteren gelesen, dass weder der TÜV noch der Prüfer - der schon gar nicht, weil er die Probefahrt im Auftrag des Herrn durchgeführt hat, nicht aus privatem Vergnügen - für Motorschäden bei einer AU haften, das ist Risiko des Kunden. Ob das bei nem Sturz ähnlich gesehen wird, weiss ich allerdings nicht... |
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Gelöschter Benutzer
Erstellt am Mo 07.11.2011,
Zuletzt bearbeitet am 09.01.2024 von Gelöschter Benutzer
Hm? Wer sein Fahrzeug einem Fahrer ohne passende Fahrerlaubnis überlässt, handelt zumindest grob fahrlässig und verliert ggf. seinen Versicherungsschutz... würde ich jetzt mal so meinen. Aber: Diese Fahrerlaubnisdiskussion ist müßig. Auch der TÜV/die DEKRA beschäftigt größere Rechtsabteilungen. Bevor es zur Probefahrt ohne Fahrerlaubnis im öffentlichen Verkehr kommt, wird eine passende Lösung da sein. Etwas Off Topic: Eine Probefahrt, um ein Fahrerassistenzsystem zu prüfen, ist ungefähr so notwendig, wie die Prüfung des Notbremsautomaten indem der Werkstattmeister gegen eine Wand fährt. Das ist absolut Nonsens. Gruß Achim |
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Mopedjeck
Erstellt am Mo 07.11.2011
Genau das habe ich mir auch überlegt, ob die für den Bremsassistenten Test vielleicht einen Betonklotz nehmen, und dann "och der Assistent ist kapput" Vielleicht ein Styropor Klotz, dann scheint es öfter. Mal davon abgesehen die anderen Spielzeuge, von der Spurabkommen und einschlafen. *grins* Ich bin mir sicher, die finden eine Lösung. Schließlich gibt es Geld zu verdienen... |
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Gastritis
Erstellt am Mo 07.11.2011
Falsch, das "TÜV"-Gelände ist öffentlich, da jeder zutritt zu diesem Gelände hat und sei es nur durch ein offen stehendes Tor. Es mag zwar irgendeinem Verein gehören , da es aber eben öffentlich zugänglich ist, gilt es als öffentliches Gelände. Nein, das Gelände ist durch eine Schranke oder Tor gesichert. Man kommt auf das Gelände nur drauf, wenn das Tor für dich geöffnet wird!. Im Normalfall kannst Du das Grundstück nicht betreten! In dem Fall das sich jemand anmeldet und sich dann erlaubter weise auf dem Grund befindet, erkennt er mit zahlung der Gebühr die Bedingungen des Betreibers an. Das kannst Du auch auf deinem Grund machen, allerdings haftest du dann für eventuelle Unfälle |
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Gastritis
Erstellt am Mo 07.11.2011
mahlzeit.... was ist denn dann mit dem Versicherungsschutz. Ich nutze die günstigere Variante, dass nur ich und Familienangehörige das Motorrad fahren dürfen. Somit müßte ich dem Prüfer die Fahrt untersagen oder im Falle eines Falles seine Diensthaftpflicht greifen. ??? Du "überlässt" das KFZ nicht um jemandem einen Gefallen zu tun, sondern zur durchführung der technischen Untersuchung, genauso wie in einer KFZ-Werkstatt. Der Betreiber der "Firma" ist gegen solche Fälle versichert wenn durch Unfall oder Sturz sein Angestellter einen Schaden anrichtet. Motorschäden (zb) müsstest Du der Firma nachweisen (( das wirst Du kaum können, da der Schaden auch wohl passiert wäre, wärest Du in dem Mom gefahren )). Da das fast nie möglich ist, wirst Du auf solchen Schäden sitzen bleiben. Beim Sturz den NICHT dein Mopped verursacht ( fehlerhafte Teile) hat, sondern durch das Unvermögen des "Prüfers oder Probefahrtfahrers" bekommst Du somit deinen Schaden erstattet. Sollte der "Angestellte" einen Unfall schuldhaft verursacht haben, tritt deine KFZ-Versicherung ein. Sie / Du können aber die Kosten für die Höherstufung deines Vertrages von dem Betreiber zurück fordern. |
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coffe
Erstellt am Mo 07.11.2011
Falsch, das "TÜV"-Gelände ist öffentlich, da jeder zutritt zu diesem Gelände hat und sei es nur durch ein offen stehendes Tor. Es mag zwar irgendeinem Verein gehören , da es aber eben öffentlich zugänglich ist, gilt es als öffentliches Gelände. Was verschiedene TÜV-Gelände anbetrifft kann ich zahlreiche benennen welche öffentlich zugänglich sind, aber leider fallen mir da nur sehr weinige ein die abgesperrt sind. bei den Fahr-Übungsplätzen hängt es tatsächlich vom Betreiber ab, da finden sich ebensovlei offene wie abgschlossene Gelände. => also immer erst kucken oder fragen! |