Thema: EU Kommission - Auswirkungen f. TÜV

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coffe Erstellt am So 06.11.2011
Heya, it's me again ..

nachfolgend ein Pressebericht zeigt die ersten Auswirkungen des von Tomxxxxxx zitierten Link
http://europa.eu/rapid/pressRe​​leasesAction.do?reference=MEM​O​/10/343&format=HTML&​ag​ed=0&language=DE&gu​iLa​nguage=en​​

I gotta tell you, damit hab ich aus Erfahrung doch so meine Probleme.
Nachdem ich doch so einige TÜV-Prüfer ohne Führerschein kenne u bereits selbst Geschädigter war bei einer HU meiner FT750US (1-pot, 75ps), die ein Prüfer schon beim Anfahren zum Bremstest versuchte zu zerlegen ...

Stellen sich nun doch Fragen wie:
Wer ist Wo zum führen d. Fahrzeugs berechtig?
Was versteht man unter Probefahrt, zeitlich, streckenmässig...?
Wie sieht das denn dann Versicherungsrechtlich aus?

Naja lest selbst u urteilt.

Greetz, Coffe
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Neue Bestimmungen
TÜV macht demnächst Probefahrten
München –
Der strenge Blick und eine technische Prüfung reichen in Zukunft nicht mehr aus. Dann wird der TÜV auch Probefahrten durchführen.

Noch ist das Gesetz nicht durch, doch es sieht alles danach aus, dass bei der Hauptuntersuchung (HU) durch den TÜV ab dem kommenden Frühjahr neue Regeln herrschen. Fahrzeughalter sollen in Zukunft eine detaillierte Mängelliste erhalten. Zudem wird der TÜV Probefahrten einführen.

Die Novelle der Straßenverkehrs-Zulassungsordn​ung​ (StVZO) soll am 1. April 2012 in Kraft treten. Vorher muss der Bundesrat noch seine Zustimmung geben.

Detaillierte Mängelliste

Einige der Änderungen bringen Vorteile für die Fahrzeughalter. Ist zum Beispiel das rechte Rücklicht defekt, soll im Prüfbericht direkt darauf hingewiesen werden und nicht mehr allgemein auf eine fehlerhafte Fahrzeugbeleuchtung. Die Mängelliste könne so als Reparaturauftrag für eine Werkstatt nützlich sein, argumentiert der TÜV Süd.

Keine Rückdatierung mehr

Eine weitere Änderung sieht vor, dass die Plakette beim Überziehen des Untersuchungstermins nicht mehr rückdatiert werden darf. Wird der HU-Termin zum Beispiel um zwei Monate überzogen, sollen diese nicht mehr von den 24 Monaten bis zur nächsten Prüfung abgezogen werden. Die nächste HU wäre dann grundsätzlich zwei Jahre nach der erfolgten Prüfung fällig.

Doch der TÜV warnt: Wer vorsätzlich den Termin überzieht, um die nächste HU hinauszuschieben, geht ein hohes Risiko ein. Bei einem Unfall mit abgelaufener Plakette könnte der Fahrzeughalter Probleme mit seiner Versicherung bekommen. Ab drei Monaten drohe obendrein ein Bußgeld.

Prüfer machen Probefahrten

In Zukunft wird die TÜV-Prüfung wohl etwas länger dauern. Alle Fahrzeuge, die ab dem 1. April 2012 neu zugelassen werden, werden vor dem Technik-Check in der Prüfgasse in einer Probefahrt auf Herz und Nieren überprüft. Tritt die Veränderung tatsächlich in Kraft, dürften die Sachverständigen vor allem ab 2015 häufig hinterm Steuer sitzen, da für Neuwagen die erste HU erst nach drei Jahren ansteht.

Die Probefahrt soll vor allem zur Überprüfung der Assistenzsysteme wie ABS, ESP oder Abstandsregler dienen. Abzuwarten bleibt, welche Probleme durch diese Änderungen entstehen. Immerhin kommt durch die Probefahrten ein erheblicher Mehraufwand auf die Prüfer zu. Wie diese Kosten aufgefangen werden, beispielsweise durch höhere Gebühren für die HU, ist noch unklar.


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coffe Erstellt am Mo 07.11.2011
Das TÜV-Gelände ist privater Grund, und da darf der Prüfer ohne FE eine Probefahrt machen. Eine fehlende oder geöffnete Umfriedung hebt nicht den Charakter eines nicht-öffentlichen Grundstückes auf. ....

Da muss ich leider widersprechen! Allerdings rührt das aus der von uns hier sehr schwammigen Definition.
Fahren Ohne Fahrerlaubniss ist nur auf öffentlich NICHT zugängigem (abgesperrtem) Gelände gestattet! Dieses meinten auch seinerzeit die Richter in meinen Verhandlungen, zudems komme ich aus der Land- u. Forstwitschaft (ursprünglich) wo dieses leider immerwieder zu Mäcker führte.
An sonsten stimmt deine Definition v. "öffentlichem bzw. privatem Gelände".

Missing_mini

Gelöschter Benutzer Erstellt am Mo 07.11.2011
Jepp, haste recht...

Ist zwar privater Grund und Boden, aber gilt als öffentlicher Verkehrsraum...

http://www.verkehrslexikon.de/​Texte/StVOBeispiel.php​

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einfach-tita Erstellt am Mo 07.11.2011
mahlzeit.... was ist denn dann mit dem Versicherungsschutz. Ich nutze die günstigere Variante, dass nur ich und Familienangehörige das Motorrad fahren dürfen. Somit müßte ich dem Prüfer die Fahrt untersagen oder im Falle eines Falles seine Diensthaftpflicht greifen. ???

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coffe Erstellt am Mo 07.11.2011
mahlzeit.... was ist denn dann mit dem Versicherungsschutz. Ich nutze die günstigere Variante, dass nur ich und Familienangehörige das Motorrad fahren dürfen. Somit müßte ich dem Prüfer die Fahrt untersagen oder im Falle eines Falles seine Diensthaftpflicht greifen. ???


... ja, und eben genau das u. noch so einiges mehr ist nirgendwo definiert!

Missing_mini

Gelöschter Benutzer Erstellt am Mo 07.11.2011
Aloha...

das ist recht einfach... grundsätzlich zahlt Deine Haftpflicht für Schäden, die durch Benutzung des Moppeds verursacht werden. Einmalige Probefahrten dürften da meines Erachtens unschädlich sein, da auch nach einem Werkstattbesuch eine Probefahrt gemacht wird.
Bei nem Sturz könnte das anders aussehen. Ich hab schon des öfteren gelesen, dass weder der TÜV noch der Prüfer - der schon gar nicht, weil er die Probefahrt im Auftrag des Herrn durchgeführt hat, nicht aus privatem Vergnügen - für Motorschäden bei einer AU haften, das ist Risiko des Kunden. Ob das bei nem Sturz ähnlich gesehen wird, weiss ich allerdings nicht...

Missing_mini

Gelöschter Benutzer Erstellt am Mo 07.11.2011, Zuletzt bearbeitet am 09.01.2024 von Gelöschter Benutzer
Hm? Wer sein Fahrzeug einem Fahrer ohne passende Fahrerlaubnis überlässt, handelt zumindest grob fahrlässig und verliert ggf. seinen Versicherungsschutz... würde ich jetzt mal so meinen.

Aber: Diese Fahrerlaubnisdiskussion ist müßig. Auch der TÜV/die DEKRA beschäftigt größere Rechtsabteilungen. Bevor es zur Probefahrt ohne Fahrerlaubnis im öffentlichen Verkehr kommt, wird eine passende Lösung da sein.

Etwas Off Topic: Eine Probefahrt, um ein Fahrerassistenzsystem zu prüfen, ist ungefähr so notwendig, wie die Prüfung des Notbremsautomaten indem der Werkstattmeister gegen eine Wand fährt. Das ist absolut Nonsens.

Gruß
Achim

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Mopedjeck Erstellt am Mo 07.11.2011

Etwas Off Topic: Eine Probefahrt, um ein Fahrerassistenzsystem zu prüfen, ist ungefähr so notwendig, wie die Prüfung des Notbremsautomaten indem der Werkstattmeister gegen eine Wand fährt. Das ist absolut Nonsens.


Genau das habe ich mir auch überlegt, ob die für den Bremsassistenten Test vielleicht einen Betonklotz nehmen, und dann "och der Assistent ist kapput"
Vielleicht ein Styropor Klotz, dann scheint es öfter.
Mal davon abgesehen die anderen Spielzeuge, von der Spurabkommen und einschlafen.
*grins*
Ich bin mir sicher, die finden eine Lösung. Schließlich gibt es Geld zu verdienen...

Deaktiviert

Gastritis Erstellt am Mo 07.11.2011
Falsch, das "TÜV"-Gelände ist öffentlich, da jeder zutritt zu diesem Gelände hat und sei es nur durch ein offen stehendes Tor. Es mag zwar irgendeinem Verein gehören , da es aber eben öffentlich zugänglich ist, gilt es als öffentliches Gelände.
Dann sind Verkehrsübungsplätze ja auch öffentliches Gelände, da für jeden zugänglich und dort kannst Du mit jedem das fahren üben.
Demnach dürfte dort ja eigentlich keiner ohne Führerschein üben !




Nein, das Gelände ist durch eine Schranke oder Tor gesichert. Man kommt auf das Gelände nur drauf, wenn das Tor für dich geöffnet wird!. Im Normalfall kannst Du das Grundstück nicht betreten! In dem Fall das sich jemand anmeldet und sich dann erlaubter weise auf dem Grund befindet, erkennt er mit zahlung der Gebühr die Bedingungen des Betreibers an.
Das kannst Du auch auf deinem Grund machen, allerdings haftest du dann für eventuelle Unfälle

Deaktiviert

Gastritis Erstellt am Mo 07.11.2011
mahlzeit.... was ist denn dann mit dem Versicherungsschutz. Ich nutze die günstigere Variante, dass nur ich und Familienangehörige das Motorrad fahren dürfen. Somit müßte ich dem Prüfer die Fahrt untersagen oder im Falle eines Falles seine Diensthaftpflicht greifen. ???


Du "überlässt" das KFZ nicht um jemandem einen Gefallen zu tun, sondern zur durchführung der technischen Untersuchung, genauso wie in einer KFZ-Werkstatt. Der Betreiber der "Firma" ist gegen solche Fälle versichert wenn durch Unfall oder Sturz sein Angestellter einen Schaden anrichtet. Motorschäden (zb) müsstest Du der Firma nachweisen (( das wirst Du kaum können, da der Schaden auch wohl passiert wäre, wärest Du in dem Mom gefahren )). Da das fast nie möglich ist, wirst Du auf solchen Schäden sitzen bleiben.
Beim Sturz den NICHT dein Mopped verursacht ( fehlerhafte Teile) hat, sondern durch das Unvermögen des "Prüfers oder Probefahrtfahrers" bekommst Du somit deinen Schaden erstattet.
Sollte der "Angestellte" einen Unfall schuldhaft verursacht haben, tritt deine KFZ-Versicherung ein. Sie / Du können aber die Kosten für die Höherstufung deines Vertrages von dem Betreiber zurück fordern.

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coffe Erstellt am Mo 07.11.2011
Falsch, das "TÜV"-Gelände ist öffentlich, da jeder zutritt zu diesem Gelände hat und sei es nur durch ein offen stehendes Tor. Es mag zwar irgendeinem Verein gehören , da es aber eben öffentlich zugänglich ist, gilt es als öffentliches Gelände.
Dann sind Verkehrsübungsplätze ja auch öffentliches Gelände, da für jeden zugänglich und dort kannst Du mit jedem das fahren üben.
Demnach dürfte dort ja eigentlich keiner ohne Führerschein üben !
Nein, das Gelände ist durch eine Schranke oder Tor gesichert. Man kommt auf das Gelände nur drauf, wenn das Tor für dich geöffnet wird!. Im Normalfall kannst Du das Grundstück nicht betreten! In dem Fall das sich jemand anmeldet und sich dann erlaubter weise auf dem Grund befindet, erkennt er mit zahlung der Gebühr die Bedingungen des Betreibers an.
Das kannst Du auch auf deinem Grund machen, allerdings haftest du dann für eventuelle Unfälle



Was verschiedene TÜV-Gelände anbetrifft kann ich zahlreiche benennen welche öffentlich zugänglich sind, aber leider fallen mir da nur sehr weinige ein die abgesperrt sind.
bei den Fahr-Übungsplätzen hängt es tatsächlich vom Betreiber ab, da finden sich ebensovlei offene wie abgschlossene Gelände. => also immer erst kucken oder fragen!
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