Thema: EU Kommission - Auswirkungen f. TÜV

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coffe Erstellt am So 06.11.2011
Heya, it's me again ..

nachfolgend ein Pressebericht zeigt die ersten Auswirkungen des von Tomxxxxxx zitierten Link
http://europa.eu/rapid/pressRe​​leasesAction.do?reference=MEM​O​/10/343&format=HTML&​ag​ed=0&language=DE&gu​iLa​nguage=en​​

I gotta tell you, damit hab ich aus Erfahrung doch so meine Probleme.
Nachdem ich doch so einige TÜV-Prüfer ohne Führerschein kenne u bereits selbst Geschädigter war bei einer HU meiner FT750US (1-pot, 75ps), die ein Prüfer schon beim Anfahren zum Bremstest versuchte zu zerlegen ...

Stellen sich nun doch Fragen wie:
Wer ist Wo zum führen d. Fahrzeugs berechtig?
Was versteht man unter Probefahrt, zeitlich, streckenmässig...?
Wie sieht das denn dann Versicherungsrechtlich aus?

Naja lest selbst u urteilt.

Greetz, Coffe
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Neue Bestimmungen
TÜV macht demnächst Probefahrten
München –
Der strenge Blick und eine technische Prüfung reichen in Zukunft nicht mehr aus. Dann wird der TÜV auch Probefahrten durchführen.

Noch ist das Gesetz nicht durch, doch es sieht alles danach aus, dass bei der Hauptuntersuchung (HU) durch den TÜV ab dem kommenden Frühjahr neue Regeln herrschen. Fahrzeughalter sollen in Zukunft eine detaillierte Mängelliste erhalten. Zudem wird der TÜV Probefahrten einführen.

Die Novelle der Straßenverkehrs-Zulassungsordn​ung​ (StVZO) soll am 1. April 2012 in Kraft treten. Vorher muss der Bundesrat noch seine Zustimmung geben.

Detaillierte Mängelliste

Einige der Änderungen bringen Vorteile für die Fahrzeughalter. Ist zum Beispiel das rechte Rücklicht defekt, soll im Prüfbericht direkt darauf hingewiesen werden und nicht mehr allgemein auf eine fehlerhafte Fahrzeugbeleuchtung. Die Mängelliste könne so als Reparaturauftrag für eine Werkstatt nützlich sein, argumentiert der TÜV Süd.

Keine Rückdatierung mehr

Eine weitere Änderung sieht vor, dass die Plakette beim Überziehen des Untersuchungstermins nicht mehr rückdatiert werden darf. Wird der HU-Termin zum Beispiel um zwei Monate überzogen, sollen diese nicht mehr von den 24 Monaten bis zur nächsten Prüfung abgezogen werden. Die nächste HU wäre dann grundsätzlich zwei Jahre nach der erfolgten Prüfung fällig.

Doch der TÜV warnt: Wer vorsätzlich den Termin überzieht, um die nächste HU hinauszuschieben, geht ein hohes Risiko ein. Bei einem Unfall mit abgelaufener Plakette könnte der Fahrzeughalter Probleme mit seiner Versicherung bekommen. Ab drei Monaten drohe obendrein ein Bußgeld.

Prüfer machen Probefahrten

In Zukunft wird die TÜV-Prüfung wohl etwas länger dauern. Alle Fahrzeuge, die ab dem 1. April 2012 neu zugelassen werden, werden vor dem Technik-Check in der Prüfgasse in einer Probefahrt auf Herz und Nieren überprüft. Tritt die Veränderung tatsächlich in Kraft, dürften die Sachverständigen vor allem ab 2015 häufig hinterm Steuer sitzen, da für Neuwagen die erste HU erst nach drei Jahren ansteht.

Die Probefahrt soll vor allem zur Überprüfung der Assistenzsysteme wie ABS, ESP oder Abstandsregler dienen. Abzuwarten bleibt, welche Probleme durch diese Änderungen entstehen. Immerhin kommt durch die Probefahrten ein erheblicher Mehraufwand auf die Prüfer zu. Wie diese Kosten aufgefangen werden, beispielsweise durch höhere Gebühren für die HU, ist noch unklar.


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Missing_mini

Gelöschter Benutzer Erstellt am Di 08.11.2011
Nein, das Gelände ist durch eine Schranke oder Tor gesichert. Man kommt auf das Gelände nur drauf, wenn das Tor für dich geöffnet wird!. Im Normalfall kannst Du das Grundstück nicht betreten! In dem Fall das sich jemand anmeldet und sich dann erlaubter weise auf dem Grund befindet, erkennt er mit zahlung der Gebühr die Bedingungen des Betreibers an.
Das kannst Du auch auf deinem Grund machen, allerdings haftest du dann für eventuelle Unfälle



Also ich kenne einige Verkehrsübungsplätze, die offen zugänglich sind.

Deaktiviert

Harryheilbutt Erstellt am Di 08.11.2011
Der TÜV ist eine öffentlich rechtliche Institution von den Ländern ins Leben gerufen, die nach Gesetzeslage eine Sache nach vorgegebenen Prüfkreterien einer Prüfung unterzieht.
Ist der Zugang zu diesen Einrichtungen der öffentlichkeit gestattet, sei es auch nur zu bestimmten Zeiten, ist es in diesem Fall öffentliches Gelände, dies kann durch vor betreten bekanntgemachte Regelungen eingeschrenkt werden.
Grundsätzlich verhält es sich so; nach Übergabe des Fahrzeuges an den TÜV-Prüfer haftet er für von ihm verursachte Schäden, denn ich bin mit der Prüfstelle einen offiziellen Vertrag eingegangen, der sich nach Vertragsrecht regelt.
Gesetz den Fall, der Prüfer legt sich mit meinem zur HU abgegebenen Moped, haftet er bzw. der Betrieb in voller Höhe des Schadens.
Gesetz den Fall, der Prüfer dreht nach Vorschrift den Motor bei der AU hoch und es entsteht ein in diesem Moment ein Sachden, haftet er nicht, weil der Schaden ebenso bei normaler Anwendung durch den Halter entstanden wäre, es sei denn, man könnte ihm nachweisen, er hat den Motor vorsätzlich so lange überdreht, das dadurch ein schaden entstanden ist, geht aber nur bei sehr alten Kisten, denn dank Drehzahlbegrenzer bei aktuellen Fahrzeugen kaum möglich.
Egal wie es kommt, es verhält sich so wie in einer Werkstatt, wir zahlen, egal ob sinnvoll oder nicht, aber rechtlich gesehen gibt es keine ungereimtheiten.

Missing_mini

Gelöschter Benutzer Erstellt am Mi 01.08.2012



ja genau,eine öffentlich rechtliche institution,so führen die sich auch meistens auf.ganz zu schweigen von deren vorschläge für jährlichen tüv, für angeblich ältere fahrzeuge. 95 euro habe ich für die hu am pkw gestern bezahlt. wo soll das noch eigentlich hinführen? der typ hat das auto 10 minuten untersucht.toller stundenlohn.was mich so ankotzt sind die lobbygebaren der ganzen prüfgemeinschaften.da kommen vorschläge,die nur deren kassenfüllung gut tut,sonst nichts.der deutsche michel macht sich jetzt schon in ganz euro breit,mit seinem sicherheitsgequatsche.
aber wir zahlen fast für jeden,der die hand aufhält und wenn nicht,wird mal kurz an das ende des 2 weltkrieges erinnert.
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