Thema: Freiheitsberaubung, Falco hinter Gitter

Offline

Ibysu Erstellt am 06.04.2011 , Zuletzt bearbeitet Mi 06.04.2011 von Ibysu
Seit Wochen fiebere ich darauf hin meine Aprilia aus dem Winterschlaf zu wecken.
Am morgen des 1. April, super Sonne für Samstag angesagt und für Sonntag war eine Tour mit Freunden geplant. Also fuhr mein Freund zur angemieteten Garage, wollte sehen ob sie anspingt, Luftdruck kontrollieren und natürlich eine kleine Runde drehen, ich hatte noch beruflich zu tun. Kurz darauf eine sms; komme nicht an die Garage, ein BAUGERÜST steht davor. .........Was soll das? Ein Aprilscherz, mein Anruf, vera........ kann ich mich alleine, lass das, schaffte dann Klarheit. Es war wirklich so, er hatte auch schon bei der Gerüstfirma angerufen, die ihm sagten, dass das Gerüst Montag abgebaut wird. Der Vermieter war auch nicht da, klar ich hätte die Tür auch nicht aufgemacht. Versuche die Quer-und Diagonalstangen abzubauen waren zwecklos, das Tor ließ sich trotzdem nicht Öffnen.
Voller Erwatung fuhr ich Dienstag nach der Arbeit, in Motorradklamotten zur Garage.........das Gerüst steht immer noch davor, jetzt reicht es.

Meine Frage: kann ich Nutzungsausfall geltent machen, Miete kürzen was geht?
Gute Fahrt für Euch
Sibylle


Thema melden

Offline

Mopedjeck Erstellt am Mi 06.04.2011
Dein Nutzungsausfall, oder dein Schaden hält sich glücklicherweise in Grenzen. Emotionale Werte lassen sich schlecht messen.
Miete kürzen, das wird gehen, Frage ist die Höhe.

Meine Empfehlung ist Telefon in die Hand nehmen und den verantwortlichen finden, so wirst du am zugigsten zum Ziel kommen.

Offline

aprico1000 Erstellt am Mi 06.04.2011, Zuletzt bearbeitet am 06.04.2011 von aprico1000
Und nun mal Hand auf´s Herz, wie lange stand/steht der Falke den nun regungslos in der Garage ???
Bei länger als 12 Wochen solltest Du sowiso vorm 1.ten Wiederanlassen (d.h vorm 1.ten Starversuch) für eine volle Batterieladung sorgen (Mindestens übern Nacht ans Ladegerät), sonst knallt Dir der Rotax (bei zu schwacher -nicht bei leerer, weil da tut sich dann ja gar nix mehr) schleppend in den Anlasserfreilauf, was denselben killen kann --- das ist aufwendig, teuer und vollkommen unnötig ;-)

Deshalb gönn ihm die Kurzkur am Ladegerät.

Meiner belohnt das nach jeder Winterruhe mit sofortigem Losbollern auf den 1.ten Knopfdruck -- und nem immer noch intaktem Anlasserfreilauf ;-)

Da die Garage nicht nutzbar ist, kannst Du für die Ausfallzeit die Miete kürzen.
Wenn Du jetzt aber dein Auto zur Reparatur hast und auf das Motorrad angewiesen wärst, dann wäre wohl auch Schadensersatz (Leihfahrzeugkosten) fällig.
Hier würde nun ein Rechtschutz und eine entsprechende Rechtberatung hilfreich sein.

Missing_mini

Gelöschter Benutzer Erstellt am Mi 06.04.2011
Die Frage ist, ob sich der ganze Aufwand lohnt. Sicherlich ist es sehr ärgerlich - ich wäre auch im Kreis gesprungen - doch deswegen Streit zu riskieren sollte man sich überlegen. Meistens läßt sich so etwas nach dem ersten Unmut gütlich beilegen.

Nix für ungut...

Deaktiviert

blacksole Erstellt am Mi 06.04.2011
mich wundert schon, dass du gar nicht informiert wurdest, dass ein Gerüst AUFGESTELLT wird - sollte doch selbstverständlich sein, wenn von dir angemietete Räume dadurch unzugänglich werden. Bevor du aber irgendwas kürzt, musst du aber wahrscheinlich schriftllich (oder unter Zeugen) eine Frist setzen.
Kotzen würd ich auch - schon über die Unverfrorenheit :-(

Missing_mini

Gelöschter Benutzer Erstellt am Do 07.04.2011, Zuletzt bearbeitet am 07.05.2012 von Gelöschter Benutzer
Ich meine auch, das die dich informieren müssten, bevor sie die Garage blockieren.
Geht ja garnicht.
Selbst wenn die Garage seit Monaten nicht betreten wurde, brauchen die immernoch die Zustimmung des Nutzers.
Wenn die Garage gemietet ist, wurde vielleicht der Vermieter informiert.
Der stünde eigentlich in der Pflicht dich darüber zu informieren.

Davon mal abgesehen hast du ja noch die XT ;-)

Offline

Ibysu Erstellt am Do 07.04.2011
So, der Rauch ist fast verflogen, die Garage ist wieder zugänglich. Die Batterie ist aufgeladen, noch schnell eingebaut und dann kann ich meinen TÜV-Termin doch noch warnehmen. Danach werde ich wohl Richtung Harz fahren, freu mal nicht im Regen, schön wenn man mal frei hat.
Heute Abend setz ich für den Vermieter einen Brief auf, mal sehen wie der reagiert.

Offline

BikerZX12R Erstellt am Do 07.04.2011, Zuletzt bearbeitet am 07.04.2011 von BikerZX12R
auf alle fälle ist eine mietminderung von 5-15%, für die zeit der behinderung durch das gerüst, drin.
http://www.morgenweb.de/ratgeb​er/haus_und_garten/mietminderu​ng/index.html​
wenn du gar nicht reinkommst in die garage sogar 100% für die zeit des ausfalles
http://muehlenbein.de/mietmind​erung​
es gibt noch einen paragraphen der sich " entgangene lebensfreude " schimpft :-)
Schmerzensgeld ist eine Entschädigung für Nicht­vermögens­schäden wie Schmerzen, Sorgen, entgangene Lebensfreude. Schmerzensgeld wird unter den Voraussetzungen von § 253 BGB gezahlt.

Deaktiviert

Teekanne1968 Erstellt am Do 07.04.2011
es gibt noch einen paragraphen der sich " entgangene lebensfreude " schimpft :-)
Schmerzensgeld ist eine Entschädigung für Nicht­vermögens­schäden wie Schmerzen, Sorgen, entgangene Lebensfreude. Schmerzensgeld wird unter den Voraussetzungen von § 253 BGB gezahlt.

ohoh... guter tip... mal überlegen, wen ich nun alles verklage


Missing_mini

Gelöschter Benutzer Erstellt am Do 07.04.2011, Zuletzt bearbeitet am 17.09.2012 von Gelöschter Benutzer
§ 253 ist ein wenig arg weit hergeholt. Hier eine Entscheidung vom BGH:
(eingebunden ebenfalls § 249 und 251)

BGH, 10.06.2008 - VI ZR 248/07
Der zeitweilige Verlust der Gebrauchsmöglichkeit eines reinen Freizeitzwecken dienenden Wohnmobils begründet keinen Anspruch auf abstrakte Nutzungsentschädigung.

Es geht zwar um ein Wohnmobil, aber auch ein Motorrad - sofern es nicht zwangsläufig genutzt werden muß - fällt unter den Aspekt "reine Freizeitzwecke".

Sorry, aber ich meine man sollte die Kirche im Dorf lassen. Ein Schreiben an den Vermieter, warum keine Info erfolgte finde ich durchaus legitim, aber direkt versuchen Kapital draus zu schlagen... na ja jeder so wie er/sie mag.

Missing_mini

Gelöschter Benutzer Erstellt am Do 07.04.2011, Zuletzt bearbeitet am 07.05.2012 von Gelöschter Benutzer
Fein, das du deine Aprilia befreien konntest !
[Anzeige]