Thema: Töff und Billet weg Deutscher fuhr 108 km/h zu schnell

Missing_mini

Gelöschter Benutzer Erstellt am 15.05.2015 , Zuletzt bearbeitet Fr 15.05.2015 von Gelöschter Benutzer
Nur so mal als Warnung.........!
http://www.blick.ch/news/schwe​iz/graubuenden/toeff-und-bille​t-weg-deutscher-fuhr-108-km-h-​zu-schnell-id3760134.html?utm_​source=facebook&utm_medium​=Social​
Hier in der CH wird tausendmal mehr geblitzt und jeder Dienstwagen der Polizei hat eine Kamera mit geeichter Messung an Bord und das kann auch ein scheinbarer null acht fünfzehn Durchschnittsauto sein dass die benutzen.
Teilweise sind in Auto- Dachboxen oder Aufbauten oder auch in Mülleimer Radar versteckt!!

Einen Schrott-und Gebührenfreier Sommer wünsch ich euch!
Tom


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Missing_mini

Gelöschter Benutzer Erstellt am Di 19.05.2015
Das lustige ist ja die Strafe sind 49 Cent dann kommt Bearbeitungsgebühr 20 Euro Auslandsgebühr 30 Euro und Trinkgeldgebühr drauf.

Mein Verstoß damals in Holland wäre für die Kaffeekasse ein kleiner Obolus gewesen, lief aber über ein Inkasso Büro in Belgien oder Luxemburg, PZA gebühr bzw. Porto und waren dann irgendwas um die 30 Euro.
Bei uns gibt es ja auch die Bearbeitungsgebühr was ich eine Sauerei finde, die Strafe (Geldbetrag) ist ja vollkommen Ok aber das einer eine Brief ausdruckt und der dann maschinell versendet wird, was wenn derjenige z. Z. krank ist muss ich dann auch die Arzkosten übernehmen hihihi.
Früher wurde auch über 10 Km oder 6 km zu schnell geblitzt, jetzt fängt es ja schon bei 3 bis 5 km zu schnell an, ok es wird ja noch etwas abgezogen.

Offline

bluelion Erstellt am Mi 20.05.2015
Freunde der Freiheit

Betrachten wir die Tat und die Verhältnismässigkeit zu einer "anderen" Straftat.

Tat: Erlaubt 80 / gemessen 182

Staatanwalt: 4 Jahre Gefängnis, Führerscheinentzug def. und Strafe Sfr 30 000,-

Täter: 38, verheiratet, 2 Kinder, Beruf: HKL-Techniker


Das Strafmass für Vergewaltigung ist ???


Und jetzt ein paar sehr, sehr schlaue und hochtrabende Kommentare!


Da riefen doch mal einige: „Wir sind das Volk“ ???

Deaktiviert

Indi_88 Erstellt am Mi 20.05.2015, Zuletzt bearbeitet am 20.05.2015 von Indi_88
Freunde der Freiheit
Betrachten wir die Tat und die Verhältnismässigkeit zu einer "anderen" Straftat.
Tat: Erlaubt 80 / gemessen 182
Staatanwalt: 4 Jahre Gefängnis, Führerscheinentzug def. und Strafe Sfr 30 000,-
Täter: 38, verheiratet, 2 Kinder, Beruf: HKL-Techniker
Das Strafmass für Vergewaltigung ist ???
Und jetzt ein paar sehr, sehr schlaue und hochtrabende Kommentare!
Da riefen doch mal einige: „Wir sind das Volk“ ???


Davon ausgehend, da wo es eine Geschwindigkeitsbegrenzung mit 80 gibt und hierbei 182 gemessen wurden, hat dies meiner Meinung nach nichts mehr im Kontext mit "Freiheit" zu tun.
Das dies jemand mit viel. 20 Jahren noch nicht richtig versteht, gestehe ich ja noch zu, aber ein Mann mit fast 40 Jahren und 2 Kindern sollte schon mehr Erfahrungswerte im Leben haben.
Schon mal überlegt das viel. ein Kind auf die Straße laufen könnte und das man dies dann gnadenlos über den Haufen fährt - ich möchte das never zu verantworten haben - ich habe schon mal einen DANN völlig gebrochenen Mann erlebt der jemand zu Tode gefahren hat bei deutlich erhöhter Geschwindigkeit - dies muss man erst mal "verarbeiten"!

Und dann das mit einer Vergewaltigung zu vergleichen ist meiner Meinung nach gänzlich daneben...dabei wurde einem Menschen Zwang angetan und auch Leid ja, aber bei der Geschwindigkeit die derart überhöht ist, können gleich ganze Familien ausgelöscht werden.

Wer derartiges Risiko braucht, soll sich als Stuntman betätigten und sich dabei austoben und nicht andere Menschen gefährden.

Ich finde, wir haben hier schon in Deutschland sehr viel "Freiheit" - fahr mal durch Österreich - da stehen all paar Meter welche von der Rennleitung und da wirds richtig heftig teuer (zu Recht - sollte hier auch so sein!)

Nachtrag: Das mit den 4 Jahren Gefängnis hab ich leider überlesen gehabt. Das halte ich natürlich auch für völlig überzogen/daneben. Damit steht es in einem ganz anderen Licht, sorry.

Deaktiviert

Indi_88 Erstellt am Mi 20.05.2015
Ob Kontrollen und Bestrafung der beste Weg ist die Menschen zur Vernunft zu bringen kann man natürlich disskutieren, ich glaube nicht das das zum gewünschten Ziel führt. Wie einer der Kommentatoren des verlinkten Artikels schon geschrieben hat, es gibt es bestimmt wichtigere Stellen an denen man die Staatsdiener einsetzen könnte um "Schaden vom Volke" abzuhalten. Wenn es wirklich so ist das es sich um eine freie Strecke ohne besondere Gefährdung handelt frage ich mich ob dieser massive Kontrollwahn gerechtfertigt ist oder hier nur die Staatskasse aufgefüllt werden soll (denn das ist meiner Meinung nach nicht die primäre Aufgabe der Verkehrspolizei). Hat der erwischte Biker irgendwen gefährdet, hat er jemanden Schaden zugefügt ... ist er kriminell geworden? Nein, er hat das Gas nur 2 -3 Sekunden länger aufgelassen als erlaubt. Versteht mich nicht falsch, ich bin auch kein Freund dieser Hochgeschwindigkeitsfahrten aber man sollte nach meiner Meinung auch die Verhältnissmäßigkeit der Mittel im Auge behalten. Das Fass das jedes mal aufgemacht wird wenn mal wieder einer viel zu schnell erwischt wurde ist mir ein bisschen zu groß.


Das sind nicht mal 2-3 Sekunden länger als erlaubt - das sind viele 2-3 Sekunden länger als erlaubt!

Missing_mini

Gelöschter Benutzer Erstellt am Mi 20.05.2015, Zuletzt bearbeitet am 27.09.2015 von Gelöschter Benutzer
Freunde der Freiheit
Betrachten wir die Tat und die Verhältnismässigkeit zu einer "anderen" Straftat.
Tat: Erlaubt 80 / gemessen 182
Staatanwalt: 4 Jahre Gefängnis, Führerscheinentzug def. und Strafe Sfr 30 000,-
Täter: 38, verheiratet, 2 Kinder, Beruf: HKL-Techniker
Das Strafmass für Vergewaltigung ist ???
Und jetzt ein paar sehr, sehr schlaue und hochtrabende Kommentare!
Da riefen doch mal einige: „Wir sind das Volk“ ???


Wenn das stimmt ist es natürlich komplett übertrieben, Frage wäre natürlich noch war da vorher schon was ? Bei einem Erstverstoß auch bei der Geschwindigkeit glaube ich eigentlich nicht das diese Strafe verhängt wurde.

Gefunden habe ich nur z.B. das hier, http://www.blick.ch/news/schwe​iz/aargau/nach-totalschaden-un​ter-drogen-raser-soll-4-jahre-​in-den-knast-id2430395.html​

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Gelöschter Benutzer Erstellt am Do 21.05.2015
Betrachten wir die Tat und die Verhältnismässigkeit zu einer "anderen" Straftat.
Tat: Erlaubt 80 / gemessen 182
Staatanwalt: 4 Jahre Gefängnis, Führerscheinentzug def. und Strafe Sfr 30 000,-


Also das mit den 4 Jahren Gefängnis finde ich auch übertrieben.
Führerscheinentzug, Sfr 30000 .- Strafe finde ich in Ordnung. Dazu sollte das Motorrad noch beschlagnahmt werden, verkauft werden und das Geld einer wohltätigen Organisation gespendet werden !

Täter: 38, verheiratet, 2 Kinder, Beruf: HKL-Techniker


Also von einem 38-jährigen verheiratetem 2-fachen Familienvater erwarte ich eigentlich verantwortungsvolles Verhalten und nicht so ein verantwortungsloses Verhalten, wie mit 100 Stundenkilometer mehr als erlaubt über die Strasse zu heizen !

Das Strafmass für Vergewaltigung ist ???


Also Raserei mit Vergewaltigung zu vergleichen finde ich etwas merkwürdig.

Aber zu den Strafmassen bei Mord, Vergewaltigung oder Kindesmissbrauch kann ich nur eines sagen. Diese Strafmasse sind so gering, weil die Gesetze aus einer Zeit stammen in der Eigentum ein höheres Gut war als ein Menschenleben. Hier schläft die Politik leider seit Jahrzehnten und wird dies auch weiter tun, weil sie keinen Grund sehen daran etwas zu ändern.

Missing_mini

Gelöschter Benutzer Erstellt am Do 21.05.2015
Der Vergleich mit einer Vergewaltigung passt mir auch nicht so recht.
Wobei ich das Strafmaß für solche Delikte auch deutlich anheben würde.

Zum "Raser"

Ich sagte ja schon dass sich mein Mitleid in Grenzen hält.

Die andere Seite ist.

Hat er wirklich jemanden gefährdet ???
Wo ist er denn so schnell gefahren ???

Und dann.

Will man jemanden für ein solches Vergehen wirklich so abstrafen, dass er evtl. nie wieder auf die Beine kommt.
Die Familie ist da ja auch mit gestraft.

Vielleicht sollte man doch lieber die Kirche im Dorf lassen.

Ein Glück dass ich kein Richter bin.
Es ist bestimmt nicht immer leicht das "richtige" Strafmaß zu finden.

Missing_mini

Gelöschter Benutzer Erstellt am Do 21.05.2015
Naja man muss ja auch keinem seine Zukunft zunichte machen, das kann nicht das Ziel eines Gerichtes oder eines Staates sein.
Sollte es das erste mal sein und der Beruflich auf den Führerschein angewiesen sein soll die Strafe nach dem Gehalt gestaffelt wird und dann so das es auch weh tut. Sollte einer das zweite mal in erscheinung treten dann würde ich mal paar Monate Gefängnis verschreiben.
Fehler macht jeder mal ausser ich natürlich.
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