Thema: Polierte Felgen

Offline

timerider Erstellt am 12.05.2009 , Zuletzt bearbeitet Do 05.05.2011 von timerider
Hallo biker-Gemeinschaft!
Ich habe da ein kleines Problem und hoffe auf Hilfe aus Euren Reihen ... oder auf brauchbare Tipps ... Doch nun zu meinem Problem:
Vor etwa einem Jahr habe ich eine gebrauchte Maschine gekauft (YAMAHA - YZF1000R / EZ:1999) mit der ich nun zum TÜV musste.
Der Prüfer war mit Allem einverstanden, denn es war entweder Alles eingetragen, oder aber es lagen ABEs vor. Nur Eines wollte er gar nicht haben .. und zwar die polierten Alu-Felgen bei denen der Felgenstern in Fahrzeugfarbe lackiert ist. Er faselte irgendwas von "da hat sich was geändert" ... "das darf nicht mehr" ... "dauerbruchfest" ... "keiner weiß ob Wärme beim polieren eingebracht wurde" ... "keiner kann sagen wie viel Material beim Polieren abgetragen wurde" ... Kurz gesagt, ich habe diese blöde Plakette nicht bekommen.
Wie bekomme ich denn nun das Mopped übern TÜV mit möglichst wenig Aufwand/und Kosten - was viel wichtiger ist? Hat sich da an der Gesetzeslage tatsächlich etwas seit April 2009 geändert? Für brauchbare Tipps und Anregungen wäre ich sehr dankbar!
Die Linke zum Bikergruß
timerider

Erweiterung am 05.05.2011
Zwei Jahre sind um und es steht mal wieder die neue Plakette an. Auf zum TÜV - nachdem alles (nach meiner Meinung) für den TÜV geändert wurde. Untersuchung beginnt ... Prüfer "Ich denke an dieser Stelle brechen wir die Untersuchung ab, sonst sind die 60 Euro futsch und ne Plakette gibt es auch nicht!"
Was war passiert? Wieder die polierten Felgen? ... NEIN - weit gefehlt ... an meiner Dicken wurde ein Superbike-Umbau der Fa. ABM verbaut ... das hat zur Folge, das sowohl die Verkleidung als auch die Scheibe geschnitten werden musste, weil sonst ein Lenken nicht möglich gewesen wäre. Dummerweise ist die KBA-Nummer der Scheibe auf dem Stück Plastik, welches abgeschnitten wurde. Prüfer "Die Scheibe ist ja nun gekürzt und entspricht nicht mehr dem geprüften Objekt - somit ist die ABE die sie haben auch erloschen!"
Frage meinerseits in die Runde: Die Vollverkleidung der Dicken ist auch abgeschnitten - ist damit die ABE für das Motorrad ebenfalls erloschen? Habe ich nun einen etwa 250kg schweren Haufen Altmetall in der Garage stehen - oder was geht ab?
Völlig frustriert wieder nach Hause und "googlen" ... Kontaktaufnahme via E-Mail mit der Fa. ABM ... "Wir verkaufen keine Scheiben - da können wir Ihnen leider nicht weiterhelfen" ... Kontaktaufnahme mit der Fa. MRA (Motorradscheiben) ... "Mit unseren Scheiben hat es beim TÜV noch nie Probleme gegeben, auch nicht wenn sie beschnitten werden mussten wegen Superbike-Umbau ... Es kann aber sein, das die Scheibe dann in die Papiere eingetragen werden muss - aber alles erforderliche liegt der Scheibe bei ... Sollte es beim TÜV Probleme geben, geben sie dem Prüfer unsere Tel-Nummer und er soll hier anrufen ... notfalls gebe ich an meinen Chef weiter ..."
Lösung für mein Problem: Motorrad in einer kleinen Schrauberwerkstatt abgeben, wo mir der Werkstattleiter versprochen hat die Plakette zu bekommen ...
Aber was ist in weiteren zwei Jahren? Und da soll man sich nicht ver*****t vorkommen ... ist doch ne Lachnummer ...


Thema melden

Offline

Ballbreaker1965 Erstellt am Di 05.10.2010
Gug in mein Prof. und schreib dir die Adresse ab,da die Arbeit ja schon getan ist,vereinbar mit ihm einen Preis und du hast das Gutachten.
[Anzeige]