Und sowas ist BMW Vertragshändler

Ersteller: Wolfman

Kategorie: Sonstige

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ABSENDEN

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philofax
Schriftform.
Dazu reicht es den Sachverhalt in eigenen Worten
an die zustaendige Straatsanwaltschaft zu schicken.
Den Rest macht die StA dann selber.
Das ist der einfachste und eleganteste Weg.
Nicht reinschreiben: ICH ZEIG DEN AN, DEN SACK.
Sondern darum bitten anhand der Schilderung die
geeigneten Massnahmen und ggf. Strafantraege zu
stellen. Alles weitere ergibt sich dann.
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Mopedjeck
Das mit dem Strafantrag ist eigentlich gar nicht so eine schlechte Idee.
Nur wie ist das da mit der Form.
So was machen wir eigentlich viel zu selten. Hoert sich zwar an wie eine Drakonische Massnahme, aber es ist doch, recht, oder?
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wasches
Der Anwalt wird sich eins grinsen. So leicht hat der noch nie sein Geld verdient.
Der Händler ist einfach nur bescheuert.
Das Gericht wird seine Lernfähigkeit sicherlich beschleunigen und die ganze Angelegenheit wird Rückabgewickelt.
Gib dem Händler doch noch ein kleines Zucker´l
Stelle Strafantrag bei der Polizei wegen Betrug.
Da ist dann der Sahneklecks.
Viel Erfolg
wasches
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Missing_mini
Gelöschter Benutzer
Das hier ist bereits eine bereinigte Fassung. In der ersten hier eingestellten Fassung hat der Verfasser Name und Anschrift des Händlers bekanntgegeben!! Das halte ich für bedenklich..
Gruss TOM
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Wolfman
Ich habe sonst auch noch einige Bekannte bei den "Angels" Die würden sich da auch drum kümmern. Ist mir zumindestens angeboten worden. Aber ob das die richtige Alternative wäre. *fg*
Andy
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Missing_mini
Gelöschter Benutzer
Eben sonst wären die Anwälte ja arbeitslos.
Trotzdem einfach eine Sauerei und wenn jemand nicht so versiert mit der Mopedtechnik ist ??? die Bremsbeläge sind ein relevanter Sicherheitspunkt und sind vom Händler auch zu prüfen, wird ja auch eine anerkannte Werkstatt sein.
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Wolfman
Das ganze liegt beim Anwalt und wird auch vom Rechtsschutz zu 100% übernommen.
Das mit den Bremsbelägen ist wahrlich mein Ding, hatte auch nur 10 Min. gedauert die zu tauschen. Das sind so Sachen die mich nicht ärgern. War nur etwas merkwürden das daß Möppl frisch TÜV bekommen hatte.
Die Zusicherung des Vorbesitzers das die Maschine bei der Inzahlungnahme ca. 90.000 km gelaufen hatte habe ich, und der Händler hat es zu 100% gewusst.
Bei BMW habe ich eine Beschwerde eingereicht und alles weitere macht mein Anwalt, der hat mehr Ahnung von der Materie als die meisten hier.
Andy
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GHBandit
Nachteile wegen der Veröffentlichung wird es kaum geben, da weder ein Firmenname noch ein Ort genannt wurden.Das mit den Bremsbelägen hätte ich dokumentiert (zb mit Fotos)da kann man dann eventuell den TÜV Prüfer gleich mit zur Verantwortung ziehen. Das sieht nämlich so aus als wenn der Prüfer mit der Firma zusammenarbeitet (Motto: gib dem Ding Tüv und wir regeln das, hab ich selbst schon gesehen).
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Missing_mini
Gelöschter Benutzer
Jan, wenn ich ein Möped bei einem Händler kaufe, erwarte ich das es 100% in Ordnung ist, egal ob die Karre 1 Jahr oder 50 Jahre alt ist, bei abgefahrenen Bremsen hört bei mir der Spaß auf und 1 Jahr hat er auf jeden Fall Garantie, also nix mit 200 Euro zahlen.
ich kopiere hier mal was für dich und all die, die sich nicht so gut auskennen ;-)
Garantie im Endkundengeschäft [Bearbeiten]Im Handel ist die Garantie eine zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistungspflicht gemachte freiwillige und frei gestaltbare Dienstleistung eines Händlers oder Herstellers gegenüber dem Kunden. Häufig wird sie jedoch mit dieser verwechselt. Ein wichtiger Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung besteht in folgendem:
Garantie: sichert eine unbedingte Schadensersatzleistung zu (engl. guarantee)
Gewährleistung: definiert eine zeitlich befristete Nachbesserungsverpflichtung (engl. warranty). Der übliche Sprachgebrauch vermischt beide Begriffe. Im juristischen Sinn definiert eine Garantie die vertraglich vereinbarte Verpflichtung eines Garanten, während die Gewährleistung direkt aus dem Gesetz abzuleiten ist.
Eine Garantie ist eine zusätzliche, freiwillige Leistung des Händlers und/oder des Herstellers. Die Garantiezusage bezieht sich immer auf die Funktionsfähigkeit bestimmter Teile (oder des gesamten Geräts) über einen bestimmten Zeitraum. Bei einer Garantie spielt der Zustand der Ware zum Zeitpunkt der Übergabe an den Kunden keine Rolle, da ja die Funktionsfähigkeit für den Zeitraum „garantiert“ wird. Zweifelt bei einem Gewährleistungfall der Garantiegeber den Anspruch an, muss er nachweisen, dass der vom Käufer beanstandete Mangel bei Übergabe der Ware noch nicht bestand.
Für den Kunden ist zu beachten, dass durch eine Garantiezusage die gesetzliche Gewährleistung in keinem Fall ersetzt oder gar – im Umfang oder der Zeitdauer – verringert werden kann, sondern immer nur neben der bzw. zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistung Anwendung findet.
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Mopedjeck
Fuer den Fall, das vom Vorbesitzer, ploetzlich das Gedaechtniss versagt, weil er etwa von besagtem Haendler einen kleinen Sonderbonus erhaelt. Sieht die Sache schnell wieder anders aus. Ein schriftliches Statement, waere hier hilfreich. Mann weiss ja nie, schliesslich haben die zwei ja nun auch eine laufende Geschaeftsbeziehung.
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