Und sowas ist BMW Vertragshändler
Ersteller: Wolfman
Kategorie: Sonstige
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Lasst die Finger von dem Händler
Traurig, aber leider wahr !!!
Stellt euch folgenden Fall vor !!!!
Nach über 20 Jahren Motorradabstinenz aufgrund von Nachwuchs, überkam mich das wohlbekannte Motorradfieber wieder, nachdem ich mir von einem Bekannten seine GSX 600 F für einige Tage ausgeliehen hatte, weil er beruflich in England zu tun hatte.
Naja wie gesagt, sofort war das Fieber wieder in vollem Umfang da und ich war infiziert, obwohl ich dachte ich sei mittlerweile immun.
Kollege wieder da und Moped weg. Ich mich natürlich sofort auf die Suche gemacht nach einem passendem Zweirad und wurde bei der Fa. ?????? (Name per PM), auch fündig.
Zum Moped: Kawasaki ZX 10, Bj 90, 33500km gelaufen, Preis: 2400€ !!! genau das richtige um wieder einzusteigen, war ich der Meinung. Gesagt, getan im Sept 2006 wurde das Möppi gekauft. OK, der Firmeninhaber ist ein typischer Norddeutscher, wortkarg, unfreundlich und reichlich arrogant, aber ich will ja das Moped haben und nicht den Chef heiraten. Großzügig wie der Chef war bekam das Möppl frischen TÜV und einen neuen Hinterreifen.
Soweit so gut, einige Touren folgten, aber aufgrund von beruflichen Stress kamen bis zum Juni 2007 lediglich 5000 km zusammen.
Und nun gehts los.
Nach ca. 100 km die ich gefahren war, merkwürdige Geräusche beim Bremsen. Nachschauen und siehe da, keine Bremsbeläge mehr vorhanden, nur noch die Halterplatte für die Beläge. (Hatte die Maschine nicht gerade frisch TÜV bekommen??) Erneuert und gut ca. 100€
Mitte Juni 2006, also erst vor kurzem begann der Motor harte metallene Geräusche von sich zu geben, was ich als gelernter Kfz. und Motorradmechaniker sofort als Lagerschaden diagnostizierte. Na Klasse dachte ich, aber wir haben ja so etwas wie Gewährleistung bei Gebrauchtfahrzeugen.
Fa. ??????? aufgesucht und dann bekam ich Sprüche zu hören die mir heute noch dicke Halsschlagadern verursachen.
z.B. Bei Gebrauchtfahrzeugen gibt es keine Garantie, oder das Risiko wäre ich ja eingegangen als ich eine Maschine in der Preisklasse gekauft hätte usw.
Aber er wollte sich das zumindestens mal anschauen. Da ich aufgrund der Motorgeräusche nicht hinfahren wollte wurde die Kawa dann mit dem ADAC dorthin verfrachtet. 3 Tage passierte absolut nix, dann dachte ich mir ruf man mal an und erkundige dich was Sache ist.
Zu hören bekam ich folgendes: Die Maschine ist fertig, Kosten 279€ !! Ich dachte, ich bin im falschen Film. Es war mir nicht bewusst das ich einen Reparaturauftrag gegeben hatte. Angeblich wäre eine Kerze abgerissen worden und das Gewindestück musste rausgedreht werden. (Hört sich so etwas wie ein Lagerschaden an??) Naja wir einigten uns auf 200€ und ich holte die Maschine dann 2 Tage später ab. Der Meister sagte noch das daß Klappern allerdings immer noch da wäre wenn die Maschine kalt ist, und käme von der Lichtmaschine oder vom Auspuff. Naja, der muss es ja wissen, ist ja schließlich Meister, ich bin nur ein dummer Geselle.
Motor anschmeissen, und losfahren. 20 km weiter auf der Autobahn, bei saumässigen Wetter und klitschnass, passierte es dann das mir bei ca. 100 km/h das Pleuel und einige Motorblockteile um die Ohren flogen. Aufgrund des austretenden Öl-Wassergemisches über das ich fahren durfte, machte ich noch bald ne Eule auf der Autobahn.
Die Fa. ?????? weigerte sich natürlich behaglich die Maschine abzuholen oder zu reparieren.
Am nächsten Tag dachte ich mir so, ruf doch mal den Vorbesitzer an und siehe da, die Kawa hatte nicht 33500km gelaufen, sondern nach Aussage des Vorbesitzers ca. 90.000km, was mich mittlerweile schon nicht mehr wunderte.
Derzeit liegt die ganze Sache bei meinem Anwalt und ich bin natürlich wieder auf der Suche nach einem neuen Motorrad. Ich hoffe nur das ich diesmal nicht an so einen Geschäftemacher gerate.
A.Städt
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Schriftform.
Dazu reicht es den Sachverhalt in eigenen Worten
an die zustaendige Straatsanwaltschaft zu schicken.
Den Rest macht die StA dann selber.
Das ist der einfachste und eleganteste Weg.
Nicht reinschreiben: ICH ZEIG DEN AN, DEN SACK.
Sondern darum bitten anhand der Schilderung die
geeigneten Massnahmen und ggf. Strafantraege zu
stellen. Alles weitere ergibt sich dann.
Das mit dem Strafantrag ist eigentlich gar nicht so eine schlechte Idee.
Nur wie ist das da mit der Form.
So was machen wir eigentlich viel zu selten. Hoert sich zwar an wie eine Drakonische Massnahme, aber es ist doch, recht, oder?
Der Anwalt wird sich eins grinsen. So leicht hat der noch nie sein Geld verdient.
Der Händler ist einfach nur bescheuert.
Das Gericht wird seine Lernfähigkeit sicherlich beschleunigen und die ganze Angelegenheit wird Rückabgewickelt.
Gib dem Händler doch noch ein kleines Zucker´l
Stelle Strafantrag bei der Polizei wegen Betrug.
Da ist dann der Sahneklecks.
Viel Erfolg
wasches
Das hier ist bereits eine bereinigte Fassung. In der ersten hier eingestellten Fassung hat der Verfasser Name und Anschrift des Händlers bekanntgegeben!! Das halte ich für bedenklich..
Gruss TOM
Ich habe sonst auch noch einige Bekannte bei den "Angels" Die würden sich da auch drum kümmern. Ist mir zumindestens angeboten worden. Aber ob das die richtige Alternative wäre. *fg*
Andy
Eben sonst wären die Anwälte ja arbeitslos.
Trotzdem einfach eine Sauerei und wenn jemand nicht so versiert mit der Mopedtechnik ist ??? die Bremsbeläge sind ein relevanter Sicherheitspunkt und sind vom Händler auch zu prüfen, wird ja auch eine anerkannte Werkstatt sein.
Das ganze liegt beim Anwalt und wird auch vom Rechtsschutz zu 100% übernommen.
Das mit den Bremsbelägen ist wahrlich mein Ding, hatte auch nur 10 Min. gedauert die zu tauschen. Das sind so Sachen die mich nicht ärgern. War nur etwas merkwürden das daß Möppl frisch TÜV bekommen hatte.
Die Zusicherung des Vorbesitzers das die Maschine bei der Inzahlungnahme ca. 90.000 km gelaufen hatte habe ich, und der Händler hat es zu 100% gewusst.
Bei BMW habe ich eine Beschwerde eingereicht und alles weitere macht mein Anwalt, der hat mehr Ahnung von der Materie als die meisten hier.
Andy
Nachteile wegen der Veröffentlichung wird es kaum geben, da weder ein Firmenname noch ein Ort genannt wurden.Das mit den Bremsbelägen hätte ich dokumentiert (zb mit Fotos)da kann man dann eventuell den TÜV Prüfer gleich mit zur Verantwortung ziehen. Das sieht nämlich so aus als wenn der Prüfer mit der Firma zusammenarbeitet (Motto: gib dem Ding Tüv und wir regeln das, hab ich selbst schon gesehen).
Jan, wenn ich ein Möped bei einem Händler kaufe, erwarte ich das es 100% in Ordnung ist, egal ob die Karre 1 Jahr oder 50 Jahre alt ist, bei abgefahrenen Bremsen hört bei mir der Spaß auf und 1 Jahr hat er auf jeden Fall Garantie, also nix mit 200 Euro zahlen.
ich kopiere hier mal was für dich und all die, die sich nicht so gut auskennen ;-)
Garantie im Endkundengeschäft [Bearbeiten]Im Handel ist die Garantie eine zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistungspflicht gemachte freiwillige und frei gestaltbare Dienstleistung eines Händlers oder Herstellers gegenüber dem Kunden. Häufig wird sie jedoch mit dieser verwechselt. Ein wichtiger Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung besteht in folgendem:
Garantie: sichert eine unbedingte Schadensersatzleistung zu (engl. guarantee)
Gewährleistung: definiert eine zeitlich befristete Nachbesserungsverpflichtung (engl. warranty). Der übliche Sprachgebrauch vermischt beide Begriffe. Im juristischen Sinn definiert eine Garantie die vertraglich vereinbarte Verpflichtung eines Garanten, während die Gewährleistung direkt aus dem Gesetz abzuleiten ist.
Eine Garantie ist eine zusätzliche, freiwillige Leistung des Händlers und/oder des Herstellers. Die Garantiezusage bezieht sich immer auf die Funktionsfähigkeit bestimmter Teile (oder des gesamten Geräts) über einen bestimmten Zeitraum. Bei einer Garantie spielt der Zustand der Ware zum Zeitpunkt der Übergabe an den Kunden keine Rolle, da ja die Funktionsfähigkeit für den Zeitraum „garantiert“ wird. Zweifelt bei einem Gewährleistungfall der Garantiegeber den Anspruch an, muss er nachweisen, dass der vom Käufer beanstandete Mangel bei Übergabe der Ware noch nicht bestand.
Für den Kunden ist zu beachten, dass durch eine Garantiezusage die gesetzliche Gewährleistung in keinem Fall ersetzt oder gar – im Umfang oder der Zeitdauer – verringert werden kann, sondern immer nur neben der bzw. zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistung Anwendung findet.
Fuer den Fall, das vom Vorbesitzer, ploetzlich das Gedaechtniss versagt, weil er etwa von besagtem Haendler einen kleinen Sonderbonus erhaelt. Sieht die Sache schnell wieder anders aus. Ein schriftliches Statement, waere hier hilfreich. Mann weiss ja nie, schliesslich haben die zwei ja nun auch eine laufende Geschaeftsbeziehung.