AUK Abgas-Untersuchung für Krafträder

30. September 2011 AUK ist die Abkürzung für: Abgas-Untersuchung-Krafträder
Seit dem 01.04.2006 besteht auch für Motorräder ab Baujahr 1989 die Pflicht zur Abgasuntersuchung. Seit 1. Januar 2010 ist sie fester Bestandteil der Hauptuntersuchung (HU) (Link TÜV/HU). Eine AU Plakette wird seitdem nicht mehr separat verwendet. Der Abgasuntersuchung für Krafträder unterliegen alle zulassungspflichtigen motorisierten Zweiräder mit Fremdzündungsmotor (Ottomotor), mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.

Die Abgas Untersuchung Krafträder wird im § 47a StVZO in Verbindung mit Anlage VIII und VIIIa verbindlich geregelt. Sie soll sicherstellen, dass die Abgasnormen des Fahrzeuges über einen bestimmten Zeitraum eingehalten werden. Die Abgasuntersuchung darf nur von entsprechend qualifizierten Einrichtungen und Personen durchgeführt werde, z.B. dem TÜV, der DEKRA oder zugelassenen Werkstätten und freien Prüfern.

Dabei ist der Ablauf der Abgasuntersuchung strikt geregelt und setzt eine entsprechende technische Ausstattung, z. B. von Diagnosegeräten und Messeinheiten voraus.

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