PERSÖNLICHES |
Geschlecht: |
männlich |
Mitglied seit: |
31.07.2008 |
Wohnort: |
50189 Elsdorf |
Fahrstil: |
Ausgeglichen Entspannt Sicher |
Geburtsdatum: |
13.12.1961 |
|
Hallo ihr Lieben Biker,wer mal mit mir Fahren möchte,egal ob hinter mir,vor mir oder neben mir,kann sich ruhig melden.Ich Beisse nicht,muss doch auf meine 3 ten gut aufpassen-Lach.Schliesse mich auch gern anderen an.Bin ein Lustiger und Freundlicher Biker,man sieht es an denn Fliegen auf meinen Zähnen-Lach,hi. Wünsche euch allen einen super Schutzengel,haben ihn nötig. der Mario
Die Biker-Grundgesetze
§ 1
a) Die Privilegien eines Bikers sind
unantastbar ! Sie zu schützen,
zu pflegen und zu...
weiter lesen
Hallo ihr Lieben Biker,wer mal mit mir Fahren möchte,egal ob hinter mir,vor mir oder neben mir,kann sich ruhig melden.Ich Beisse nicht,muss doch auf meine 3 ten gut aufpassen-Lach.Schliesse mich auch gern anderen an.Bin ein Lustiger und Freundlicher Biker,man sieht es an denn Fliegen auf meinen Zähnen-Lach,hi. Wünsche euch allen einen super Schutzengel,haben ihn nötig. der Mario
Die Biker-Grundgesetze
§ 1
a) Die Privilegien eines Bikers sind
unantastbar ! Sie zu schützen,
zu pflegen und zu wahren ist die Pflicht
eines jeden Verkehrsteilnehmers !
b) Pkw, Lkw und Motorräder sind NICHT
gleichberechtigt !
Das Vorrecht gilt ausschließlich den Piloten
eines Motorrads!
c) Schon Aufgrund der
Führerschein-Einstufungen
(beim Motorradführerschein - Klasse 1 (heute
Klasse A)) können und
dürfen Motorräder nicht mit anderen
Fahrzeugen auf eine Stufe geschweige denn
einer niedrigeren Stufe gestellt werden.
d) Der Biker ist König aller Straßen! Eine
Mißachtung seiner Rechte wird
doppelt schwerwiegend gewertet.
§ 2
a) Das Überholen anderer Fahrzeuge ist ein
Recht,
dass Biker mit zusätzlichen Bevorzugungen
genießen.
b) Innerhalb von Fahrzeugkolonnen auf Land-
und Bundesstraßen
sowie auch Autobahnen dürfen Biker zuerst
ausscheren zum Überholen !
Die anderen Fahrzeugführer müssen warten, bis
alle Motorräder überholt haben
und dürfen erst dann nach umsichtiger
Absicherung
selbst zum Überholen ausscheren !
c) Das Überholen von Bikern durch Pkw und
anderen Fahrzeugtypen ist lästerlich
und hat auf unseren Straßen keinen Platz.
Dieses darf ebenso nur
von anderen Bikes mit mindestens 125 ccm
Hubraum erfolgen.
Das Überholen eines Bikesdurch ein Trike wird
noch toleriert, aber nur wenn der Führer des
Trikes
auch einen Klasse1- bzw. KlasseA-Führerschein
vorweisen kann;
wenn der Fahrer das Trike mit einem
Pkw-Führerschein steuert,
gilt dieses Sonderrecht natürlich nicht!
Roller, auch wenn sie einen Hubraum von
mindestens 125 ccm haben,
gelten in jedem Fall NICHT als Bike !
§3
a) Für Geschwindigkeitsbegrenzungen besteht
für gewöhnlich eine
Überschreitungstoleranz von 10%. Einem Biker
steht hingegen
eine Toleranz von 25% zu!
b) Ein Biker soll wenigstens so schnell
fahren, dass er keine PKWs etc.
zum überholen zwingt!
§ 4
a) Radarfallen können und sollen
Motorradfahrer ignorieren!
b) Aus dem Grunde, dass Aufnahmen
hauptsächlich nur
von der Front (wo sich bei Motorrädern für
gewöhnlich keine Kfz-Kennzeichen befinden)
gemacht werden und der Fahrer in seiner
Schutzkleidung unerkennbar ist,
kann er für Verkehrsverstöße in diesen Fällen
NICHT haftbar gemacht werden.
c) Biker sind von Flensburg-Punkten
entlastet! Deshalb dürfen auch in
härteren Fällen nur Verwarnungsgelder von
höchstens 75 DM erhoben werden !
§ 5
a) Bei Staus und stockendem Verkehr haben
Biker das Recht,
auf den Fahrbahn-Trennstreifen auszuweichen.
b) Auf Autobahnen gilt ebenso, dass die
Benutzung der Durchfahrtsgasse
für Notdienst und Polizeifahrzeuge auch für
Biker gestattet ist.
c) In Notfällen darf für Biker auch die
Nutzung von Grün- und Sandstreifen
nicht untersagt werden !
d) Biker haben unbegrenztes Nutzungsrecht von
befahrbaren Fahrbahnbereichen !
Diese Rechte werden nur dadurch eingegrenzt,
wenn dadurch Rettungsfahrzeuge
behindert werden könnten!
Auch Flugplätze oder Eisenbahnschienen sind
für ein Führer eines Motorrads
nicht ausgeschlossen!
§ 6
a) Jeder Biker hat das Recht seinen Ofen so
auszustatten und zu verändern,
wie es seinen individuellen Vorstellungen
entspricht, solange dies nicht grobe
Sicherheitsrisiken mit sich führt (Bsp.:
Abmontieren der Bremsen).
b) Für Biker existieren keine
Geräusch-Vorschriften ! Jeder darf seinen
Bock
so laut haben, wie er möchte!
Anhand von angeblich zu lauten Töpfen dürfen
auch keine Verwarnungs- oder
Bußgelder gefordert und erhoben werden!
c) Auch der TÜV ist nicht berechtigt ein
Motorrad mit (zu) lautem
Topf die Verkehrszulassung zu verweigern!
d) Laute Motoren können unfallverhütende und
folglich auch lebensrettende
Grundlagen darbieten ! Fahrzeuge mit lauten
Motoren
können von anderen Verkehrsteilnehmern
leichter, schneller und oft
schon von weitem wahrgenommen werden und
erleichtern somit
auch die Einstellung auf eine
Verkehrssituation bezüglich solcher Fahrzeuge
!
e) Zu leise Motoren können hingegen den
Verkehr dadurch gefährden,
dass sie von den anderen Verkehrsteilnehmern
nur mit später Verzögerung
oder auch gar nicht wahrgenommen werden
können, wobei Unfallherde
nicht auszuschließen sind ! Führt ein solcher
Fall zu einem Unfall, kann
der Führer eines zu leisen Fahrzeugs,
ungeachtet der Vorfahrtsrechte o.ä.,
mit haftbar gemacht werden. Zudem kann der
Fahrzeugpilot dazu ermahnt
und aufgefordert werden, die Geräuschbildung
seines Fahrzeugs zu erhöhen!
f) Beschwerden und Klagen von Mitmenschen in
Bezug der
Geräuschbildung von Motorrädern brauchen
nicht anerkannt zu werden !
Solche Personen tun dies aus reiner Willkür
und in Absicht die Rechte
der Motorradfahrer einzugrenzen! Auslöser
solcher Delikte sind meist
Intoleranz, Mißgönnen, Untätigkeit und
Langeweile sowie auch die unnatürliche
Befriedigung dieser Kläger, die sie durch
Streit und Schikanieren
anderer hervorrufen.
§ 7
Biker-Geschäfte, Biker-Werkstätten und Läden,
die Biker-Artikel anbieten
müssen im Umkreis von 5 km ausreichend
ausgeschildert sein !
Auch auf Straßen- und Landkarten ist es nie
verkehrt, wenn solche Filialen
eingezeichnet werden!
Gleiches gilt auch für den Globus!
§ 8
a) In geschlossenen Motorradgangs und
-Gruppen sind Neulinge egal
welchen Alters willkommen, soweit sie auch
ein echtes Biker-Herz
in der Brust haben!
b) Klischees gegen Neulinge sind dabei
unpassend! Außer sie sind natürlich
witzig gemeint, wie z. B. „wie viele ... sind
nötig, um eine Zündkerze zu wechseln!
Alle diese Gesetze sind unwiderruflich und
treten nach Durchlesen dieses Dokuments
automatisch in Kraft !