Thema: thema: beschlagnahmung von bikes

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Superduke990 Erstellt am Do 07.04.2005
moin zusammen,
nachdem ich den beitrag von till11 und die antworten dazu gelesen habe, drängt sich mir eine frage auf:
wann darf die polizei bikes beschlagnahmen?
welche einspruchsmöglichkeiten hat der biker vor ort?
ich kann mich dunkel an einen beitrag in motorrad erinnern, der das erörtert hat. ist aber jahre her, könnte also sein, dass sich die rechtslage inzwischen geändert hat.
vielleicht gibts ja hier einen bikenden ra, der dazu was zu sagen weiss?
habt ihr sowas schon mal live erlebt?
nachtrach: evtl. tippfehler sind absicht, grossbuchstaben schreibe ich aus faulheit eher selten. kann aber jeder für kleines geld beim grafiker um die ecke kaufen und nachrüsten... grinnss...
dlzg stefan


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Missing_mini

Gelöschter Benutzer Erstellt am Do 07.04.2005
Soweit ich weiß, kann die Polizei aus verschiedenen Gründen Bikes stillegen:
- erloschene Betriebserlaubnis, sprich abweichende Leistung, veränderte Abgaswerte, zu laut.
- und gravierende Sicherheitsmängel, wie abgefahrene Reifen, nicht funktionierende Bremse, etc., Verlust von Betriebsmittel, z.B. ÖL.
Was die Sicherheitsmängel angeht, stellt sich die Frage: Wieso bekommt ne HD überhaupt ne Zulassung? *fg*
Aber das ist vermutlich ein Geheimnis, wie bei den Amidosen. Die werden auch mit roten Blinkern zugelassen, was z.B. VW kaum gelingen dürfte. *gg*
;o) Uwe

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Superduke990 Erstellt am Do 07.04.2005
moin uwe,
sicherheitsmängel: ist einzusehen.
aber bei "abweichende Leistung, veränderte Abgaswerte, zu laut." drängt sich mir die frage auf, ob hier nicht zu sehr der persönliche eindruck der grünen fraktion ausschlaggebend ist. oder laufen die vor ort mit prüfstand, abgas-messgerät und phonmeter auf?
mir gehts auch konkret um das thema beschlagnahmung, sprich, die laden das bike auf und wollen es mitnehmen...
grüsse stefan

Missing_mini

Gelöschter Benutzer Erstellt am Do 07.04.2005
Hi,
iss jetzt nur mein Rechtsempfinden, welches ich hier ablasse.
Beschlagnahme dürfte nur erfolgen, wenn zur Sicherung der Beweismittel einer Straftat, das Moped als Ganzes sichergestellt werden muss, da man den begründeten Verdacht einer Straftat hat oder auf richterlichen Beschluss die Beschlagnahmung angwiesen wurde.

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XL1200C Erstellt am Do 07.04.2005
Dazu schreibt Ra Hönig aus Berlin: http://www.kanzlei-hoenig.de/p​ublikationen/03-beschlagnahmt.​html​
Der gute Mann hat auch sonst ein paar rechtlich interessante Artikel auf seiner Website. Vor allem sind die Texte nicht so juristische trocken abgefasst, sondern lesen sich recht flüssig

Missing_mini

Gelöschter Benutzer Erstellt am Do 07.04.2005
Hi Stefan,
die Grünen stellen sich tatsächlich mit Rollenprüfstand, Abgastester und Phonmessgerät gelegentlich hier in der Gegend und in der Eifel auf.
Das ist so eine spezielle Karre, die eine komplette Ausrüstung an Bord hat.
Bei nem ausgeräumten Auspuff brauchen die das aber nicht. Da steckt der Sheriff halt nen Zollstock rein und wenn der durchgeht, dann war's das...
;o) Uwe

Missing_mini

Gelöschter Benutzer Erstellt am Do 07.04.2005
genau aus dem Grund (Sicherung von Beweismitteln) stellen die Schnittlauchs auch das Mopped sicher.
Sonst könnte ja irgendein Schlaumeier auf die Idee kommen, Änderungen am Gerät rückgängig zu machen und zu behaupten, die Hüter des Gesetzes hätten sich wohl getäuscht.
Was die mobilen Leistungsprüfstände angeht:
die sind kaum grösser als Eure Badezimmerwaagen und gibt´s übrigens auch gelegentlich an Ortsrändern auf öffentlichen Strassen in BAWÜ und Rheinland-Pfalz *g*

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till11 Erstellt am Do 07.04.2005
sie begründen das oft mit Gefahr für die Umwelt 8zu laut).
eigentlich dürfen sie ein Bike nicht so ohne weiteres Beschlagnahmen,siehe link von @xl1200,
es sei denn es ist geklaut oder in Verbindung mit einer Straftat.,
sie tun es aber !!!! kannst ja dann klagen.
Dauert Monate, die Kosten trägst du, und kriegst dein Bike dann zum Teil ramponiert wider.
Ist kein Witz, gibt es genug Beispiele dafür!!!
Würd mich garnicht so aufregen das Ganze wenn es einheitliche Richtlinien gäbe.
Hier im Norden darf ich nur mit vorderen Blinkern fahren (Ochsenaugen) versuch das mal in Bayern.
Warum trägt mir der TÜV 111 Phon ein, obwohl es nach meinem Baujahr nicht erlaubt ist!?
Der TÜV und die Anderen sind doch vom Staat eingesetzte Prüfstellen!!?

Missing_mini

Gelöschter Benutzer Erstellt am Do 07.04.2005
"die sind kaum grösser als Eure Badezimmerwaagen"
....na dann hab ich damit keine Schwierigkeiten. Denn meine Waage iss auch noch so ein Monstrum mit fetten Eichenbohlen und einem Häuschen, wo ich dann meinen Wiegeschein bekomme. Diese "Messstationen" sieht man also schon von Weitem und kann dann ja noch ein Wendemanöver einleiten.

Missing_mini

Gelöschter Benutzer Erstellt am Do 07.04.2005
Warum trägt mir der TÜV 111 Phon ein, obwohl es nach meinem Baujahr nicht erlaubt ist!?
Mal im Ernst Claus,
Du weißt genau so gut wie ich, wieso das so ist. *g*
Oder für wie naiv hälst Du uns und/oder die Kalkmützen? *fg*
In Mülheim gibt's ne Werkstatt, die übrigens auch HD's verscherbelt... *gg* ..,bei der Du alles eingetragen bekommst, wenn Du ein paar Scheinchen dazu legst.
Egal ob ein liebevoll gebogenes und verchromtes Rohr, dass sich dann im Kfz-Schein 'Schalldämpfer' schimpft, über Spiegel, die mal zur Ausstattung einer Zahnarztpraxis gehörten, bis zum Wurstblinker. Völlig egal. *ggg*
So krass muß es aber nicht mal sein...
Es gibt ja genug Leute, die mit nem Wanddurchbruchboher einfach ihren Serientopf frisieren. :)
Und da die Ordnungshüter das auch größtenteils wissen, ziehen sie solche Kisten halt aus dem Verkehr, unabhängig davon ob der Kfz-Schein auf den ersten Blick i.O. scheint. Blöde sind die ja auch nicht.
;o) Uwe

Missing_mini

Gelöschter Benutzer Erstellt am Do 07.04.2005
@till genau da liegt aber das problem... es gibt staatliches recht und es gibt eine länder die meinen sie hätten rechter *gg*
hier bei uns ist alles relativ locker. (rheinhessen) mit den sheriffs kannst hier auch recht gut reden wenn du mit lautem auspuff fährst. zumindest solange du in ortschaften nen gang hochschaltest. *gg*
in bayern ist das wieder wie oben beschrieben die meinen sie hätten rechter. und das schlimme ist... das ist auch gesetzlich möglich. und nun kommen wir nämlich genau dazu.... was gilt länder oder bundesgesetz. und du wirst merken... das wird grundsätzlich so umgeändert das du dran bist. und das ist die sauerei in unserem lande.
es gibt keine einheitlichen regelungen.
nicht umsonst wird ja im grossraum münchen regelrecht jagd auf moppedfahrer gemacht. (habe nen bekannten dort unten bei den sheriffs) darf zwar nie offiziell werden, ist aber hinter vorgehaltener hand bereits seit jahren bekannt.
den gleichen vergleich kannst überigens mit eg-recht und bundesrecht anwenden. alle schlechten sachen die uns die EG gebracht hat wurden übernommen... bei den guten gilt weiterhin bundesrecht. (z.b. thema. auspuff, nummernschild etc)
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