Thema: Auspuff kriegt keinen TÜV

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Drea3 Erstellt am Fr 03.06.2005
Hallo Ihr!
Ich hab ein ganz großes Problem bei dem mir vielleicht jemand von Euch helfen kann.
Gestern hat mein Bike (600er Shadow) keinen TÜV bekommen mit der Begründung, die Auspuffanlage sei nicht Original.
Nun, ich hab das Motorrad vor drei Jahren im März 2002 gebraucht gekauft und hab dann vor zwei Jahren nen TÜV machen lassen, bei dem der Auspuff offenbar kein Problem war.
Nun, was kann ich Eurer Meinung nach machen?
Zum einen hat mich der Verkäufer ja dann beschissen, zum anderen der TÜV, der mich zwei Jahre ohne Betriebserlaubnis hat rumfahren lassen.
Weiß jemand wie das rechtlich zu handhaben ist? Kann ich den Vorbesitzer noch belangen, oder den TÜV?
Herzlichen Dank!


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Drea3 Erstellt am Fr 03.06.2005
Bin grad etwas unentschlossen. Hab bei Tüv angerufen und hab die sache mit der nummer erzählt, der war allerdings nicht so angetan...was soll´s probieren kann man´s ja!

Missing_mini

Gelöschter Benutzer Erstellt am Fr 03.06.2005
Versuch's mit ein bisschen Diplomatie. Von wegen, ist ja vor 2 Jahren auch schon TÜV und E2 und ich arme Maus so gekauft... ~klimper~
Kriegste schon hin. :)

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Megarider Erstellt am Fr 03.06.2005
Ruf doch mal hier an: http://www.ambi-bike.de/
Die haben ein sehr grossen Sortiment an Auspuffanlagen. Eventuell können die ja mit deiner Nummer was anfangen.

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Megarider Erstellt am Fr 03.06.2005
Noch ne Idee... Ist dein Motorrad vielleicht ein Re-Import aus USA?? Dann trägt der Auspuff natürlich keine E-Nummer. Da müsste dir aber dann dein Honda-Händler weiterhelfen können.

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Kralli Erstellt am Fr 03.06.2005
Oder mal bei der Dekra versuchen, oder bei einer Tanke oder Werkstatt wo der Tüv hinkommt. Hilft oft auch schon :-)

Missing_mini

Gelöschter Benutzer Erstellt am Fr 03.06.2005
Die E-Nummer ist bei Kraftfahrtbundesamt registriert, da müssen die sie kennen.
Aber soweit ich weiß, braucht man für Teile mit ner E-Nummer gar nix.
Auspuffanlagen nach EG-Recht sind mit einer E-Nummer-Stempelung versehen und EG-Recht geht vor Landesrecht. Soweit ich weiß sind diese Teile, wie z.B. die Kellermann-Blinker nicht mal fahrzeuggebunden.
Sie dürfen montiert lediglich folgende Werte nicht überschreiten:
Bei Fahrzeugen ab 500ccm gelten folgende Fahrgeräuschgrenzwerte:EZ bis 13.09.53 - 90 DIN-Phone EZ bis 30.09.89 - 86 dB(A)EZ bis 20.05.56 - 87 DIN-Phone EZ bis 30.10.95 - 82 dB(A)EZ bis 31.12.56 - 84 DIN-Phone EZ ab 01.10.95 - 80 dB(A)EZ bis 12.09.66 - 82 DIN-PhoneEZ bis 30.09.83 - 84 dB(A)Diese Grenzwerte gelten für das Fahrgeräusch.
Falls ich falsch liege, bitte ich um Aufklärung. *g*
Und wie ich das oben gelesen habe, ist ja ne E-Nummer drauf.
;o) Uwe

Missing_mini

Gelöschter Benutzer Erstellt am Fr 03.06.2005
Henry!!!!!!!
-> HM MR1 E2 :)

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Drea3 Erstellt am Fr 03.06.2005
So, jetzt bin ich schlauer - gibt doch noch Leut beim TÜV, die was verstehen!
Also: Auspuff is original
Problem: durchgebohrt....hervorragend.

Irgendwelche Lösungsvorschläge?
Der Typ vom TÜV meinte, dass da "nur neue Endstücke" wohl net geht. Also doch neuer Auspuff und keine Kohle.
Echt wahr, bin ich sauer - man darf niemand mehr trauen in dieser Welt! Grrrrr.

Missing_mini

Gelöschter Benutzer Erstellt am Fr 03.06.2005
Dat Loch wieder zuschweissen und zur DEKRA fahren? :)

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Drea3 Erstellt am Fr 03.06.2005
...und wie kommt ma da hin?
TÜV Mann meinte, dass das nicht geht.
Kennst nen Schweißer in München, der das kann? Dann danke für die Telnr. :O)
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