Thema: Auspuff kriegt keinen TÜV

Offline

Drea3 Erstellt am Fr 03.06.2005
Hallo Ihr!
Ich hab ein ganz großes Problem bei dem mir vielleicht jemand von Euch helfen kann.
Gestern hat mein Bike (600er Shadow) keinen TÜV bekommen mit der Begründung, die Auspuffanlage sei nicht Original.
Nun, ich hab das Motorrad vor drei Jahren im März 2002 gebraucht gekauft und hab dann vor zwei Jahren nen TÜV machen lassen, bei dem der Auspuff offenbar kein Problem war.
Nun, was kann ich Eurer Meinung nach machen?
Zum einen hat mich der Verkäufer ja dann beschissen, zum anderen der TÜV, der mich zwei Jahre ohne Betriebserlaubnis hat rumfahren lassen.
Weiß jemand wie das rechtlich zu handhaben ist? Kann ich den Vorbesitzer noch belangen, oder den TÜV?
Herzlichen Dank!


Thema melden

Missing_mini

Gelöschter Benutzer Erstellt am Fr 03.06.2005
Vieleicht sollte ich Dir erst die rechtliche Situation verdeutlichen...
Nach einer nicht 100% rückgängig zu machenden Manipulation ist die der E-Nummer zugrunde liegende ABE ein für alle mal erloschen.
Wir reden also über eine 'Behelfsreparatur', bzw. 'Schminke', mit der Absicht eine neue Plakette zu erhaschen, indem man den Prüfer schlicht täuscht. OK? *g*
Ein Hondahändler wird so eine Reparatur ablehnen.
Eine Garantie gibt Dir niemand nach dem Schweissen.
Wenn's meine Karre wäre, würde ich es zumindest versuchen, wenn ich nicht die Kohle für neue Töpfe habe oder nicht ausgeben will.
Falls Du einen guten Schrauber findest, der den Spruch 'Fuck for TÜV' kennt, der macht Dir das dann auch. Aber wie besagt, ohne Garantie.
Ich kann Dir nur verraten, dass es hier im Pott nicht das Problem wäre.
;o) Uwe

Missing_mini

Gelöschter Benutzer Erstellt am Fr 03.06.2005
Die Nummer besagt nur, dass in dem zugeordneten Land die Genehmigung erteilt wurde:
E1: Deutschland
E2: Frankreich
E3: Italien
E4: Niederlande
E5: Schweden
E6: Belgien
E7: Ungarn
E8: Tschechien
E9: Spanien
E10: ehemaliges Jugoslawien
E11: Großbritannien
E12: Österreich
E13: Luxemburg
E14: Schweiz
E15: DDR
E16: Norwegen
E17: Finnland
E18: Dänemark
E19: Rumänien
E20: Polen
E21: Portugal
E22: Russische Föderation
E23: Griechenland
E24: Irland
E25: Kroatien
E26: Slowenien
E27: Slowakei
E28: Weißrussland
E29: Estland
E31: Bosnien und Herzegowina
E32: Lettland
E37: Türkei
E40: Mazedonien
E42: Europäische Union
E43: Japan
E13 bedeutet, dass die zugrunde liegende ABE in Luxemburg ausgestellt wurde, mehr nicht.
Der Hersteller kann dagegen in Togo sein. *g*
;o) Uwe

Deaktiviert

Kralli Erstellt am Fr 03.06.2005
Drahtschwamm rein und ferdisch. Der geht doch nur nach Gehör :-)

Missing_mini

Gelöschter Benutzer Erstellt am Fr 03.06.2005
Ne Henry,
davon darfste leider nicht ausgehen. Die TÜV-Fräggels kennen sich oft überhaupt nicht aus und sind zu dusselig die Nummer zu finden. Das sind eben dann Dosenspezies. *g*
Das mit dem Kreis ist richtig und bedeutet, wie unten schon gepostet 'Abnahme in Luxemburg erfolgt'.
;o) Uwe

Offline

Megarider Erstellt am Fr 03.06.2005
E13 bedeutet, dass die zugrunde liegende ABE in Luxemburg ausgestellt wurde, mehr nicht.

So in etwa, das alleine reicht aber nicht für den TÜV. Hab da noch was zu gefunden:
Es wird viel mit E-Prüfzeichen geworben, dies bedeutet aber noch lange nicht das, daß Teil TÜV-konform ist. Die Zahl nach dem E verrät nur welches Land die Genehmigung für ein Teil erteilt hat. z.B. liest man bei Scheinwerfern oft mit E1-Zulassung. Das bedeutet lediglich das der Scheinwerfer in Deutschland zugelassen ist aber nicht als was - kann also auch die Zulassung einer Innenbeleuchtung für eine Klospülung sein.

Für TÜV-konforme Teile sind oft weitere Prüfzeichen erforderlich.

Mein Blinker oder Auspuff mit E13 ist hier aber trotzdem gültig, weil mein Motorrad eine EU-Zulassung hat. Das steht im Fahrzeugbrief.

Missing_mini

Gelöschter Benutzer Erstellt am Fr 03.06.2005
PS.
Neuer Topf is ne schöne Sache, wenn ich allerdings einen gebraucht kauf, is da wieder die Gefahr, dass der Vorbesitzer den durchgebohrt hat.
Falls Du Spängler eine Email schickst, nenn auch Dein Problem: Nämlich das der TÜV Dir keine Plakette wegen Manipulation am Endtopf erteilt.
Dann bekommst Du auch sicher einen nicht manipulierten Topf oder diesmal haste wirklich wen in der Haftung. :)

Missing_mini

Gelöschter Benutzer Erstellt am Fr 03.06.2005
Ist ein bisschen überspitzt dargestellt. ~klospülung~ *lol*
'Nicht TÜV-konform' heißt zum Beispiel, dass wie Du anmerktest bei Blinkern hinten vorn / hinten Zusatzziffern vorhanden sein müssen.
Der neue Kellermann Micro LED ist übrigens für vorn & hinten zugelassen. :)
Bei der Montage muß aber auch berücksichtigt werden, dass es genaue Angaben über z.B. Abstand Höhe, usw. eingahalten werden müssen.
Wenn du es ganz genau wissen willst, dann ->
Blinker-Vorschriften
Das heißt, die Blinker können zwar zulässig sein, aber wenn sie vorn nicht min. 34 cm Abstand voneinander, oder weniger als 10 cm zum Hauptscheinwerfer haben, dann ist das nicht TÜV-konform und die HU ist gelaufen. :)
Aber wir weichen völlig vom Thema ab. *gg*
;o) Uwe

Offline

till11 Erstellt am Fr 03.06.2005
warum fährst du nicht in deine honda-werkstatt, oder in jede beliebige autowerkstatt zum Haus-TÜV ??
die sehen das meist nicht sooo eng, sonst dürfte ich mich mit meinem Mopped gar nicht auf der straße blicken lassen....

Offline

Drea3 Erstellt am Sa 04.06.2005
na wie gesagt: weil ich in München wohn und die gute Stadt und Landkreis das etwas sehr eng sieht mit Gesetz und Ordnung....hab ich mir zumindest sagen lassen (wenn´s nicht so ist, liebe Münchner, dann teilt´s mir bitte mit ;o) ).

Auch wenn ich überzeugte Münchnerin bin, find ich das ziemlich bescheiden, aber was willst machen?

Offline

Roger Erstellt am Mo 06.06.2005
Hallo drea3,
Nee, belangen wirste da keinen mehr können. Wenn der Auspuff keine E-Nummer hat, ist das immer abhängig vom netten TÜV-Prüfer. Am besten leihste dir von jemandem die Original Töpfe, fährst zum TÜV und Ruhe ist.
Gruß
Roger
[Anzeige]