Thema: EU Kommission - Auswirkungen f. TÜV
coffe
Erstellt am So 06.11.2011
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Husky0
Erstellt am So 06.11.2011
moin,mal abgesehen davon,das sich die tüvgebühren ohne mehrkosten verdoppelt haben....weiß ich auch nicht,was diese scheiß eu schon wieder ihren sabber dazu geben muß!wenn ein chinesischer roller mit eu!! abnhame hier zugelassen wird,ist der deutsche tüv eh außen vor+muß die eu regeln akzeptieren,auch wenn es gegen die hier geltenden tv regeln verstößt!!oder geräuschvorschrifeten:die neue dc zb.ist so laut,versuche mal normalen tüv zu bekommen...wahrscheinlich auch eu zugelassen... |
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Gelöschter Benutzer
Erstellt am So 06.11.2011
Also rein rechtlich würde ich sagen Muss ich jedem tüvler ohne Moppedschein die probefahrt verweigern da er zum lenken einens Kraftrades nicht berechtigt ist laut stvo :-) |
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Gelöschter Benutzer
Erstellt am So 06.11.2011
Also rein rechtlich würde ich sagen Muss ich jedem tüvler ohne Moppedschein die probefahrt verweigern da er zum lenken einens Kraftrades nicht berechtigt ist laut stvo :-) @Bernd, das TÛV-Gelände zählt wenn ich mich nicht irre zum Bereich Privatgelände und dann wäre es den Prüfern erlaubt dort zu fahren. |
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Mopedjeck
Erstellt am So 06.11.2011
Das wird schon kommen, keine Panik. Da müssen sich die Bürokraten noch einig werden, wie die neuen "Assistenz-systeme" zu überprüfen sind. Wenn das geschehen ist, sitzen die Raubtiere Zähne fletschend am Tisch und streiten sich darum , wie man sich am besten den Kuchen vereinnahmt. |
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Gastritis
Erstellt am So 06.11.2011
das TÛV-Gelände zählt wenn ich mich nicht irre zum Bereich Privatgelände und dann wäre es den Prüfern erlaubt dort zu fahren. Falsch, das "TÜV"-Gelände ist öffentlich, da jeder zutritt zu diesem Gelände hat und sei es nur durch ein offen stehendes Tor. Es mag zwar irgendeinem Verein gehören , da es aber eben öffentlich zugänglich ist, gilt es als öffentliches Gelände. Genauso wie dein ureigenes Grundstück. Solange du nicht mit wirksamen Mitteln Fremde vom Grundstück fern hälst, gilt es als öffenmtlich zugänglich. Somit darf dein Sohn /Tochter nicht dort Auto fahren. Als beispiel. Unsere Firma, öffentlicher Dienst, musste soagr zwei LKW und einen großen Radlader mit Tüv versehen und ordnungsgemäss anmelden, obwohl die NIE das Gelände verlassen. Und es dürfen nur Personen fahren die im besitz der entsprechenden Fahrerlaubniss sind. Das selbe gilt auch für den "TÜV" und co. Der Prüfer der nicht im besitz einer gültigen Fahrerlaiubniss für das KFZ ist, darf somit das KFZ nicht bewegen!!! Zumal es viele TÜV / DEKRA und co Stellen ohne eigene Plätze gibt, die sich anderen "Firmen" angeschlossen haben. KFZ-Autohäuser oder Werkstätten und sich dort das Grundstück teilen. Und mal für den Glauben man dürfe seine Tochter oder Sohn auf dem eigen Privatgrund fahren lassen, siehe einfach oben ! Wer hat sein Grundstück mit einem durchgänig hohem Zaun versehen und die Tore alle abgeschlossen? Selbst der Landwirt darf seine Kinder in aller Regel nicht auf dem Hofgelände fahren lassen ( Trecker, Schlepper, Stapler und co ). Auf dem Feld kann es anders aussehen, da muss kein Zaun drumherrum stehen aber andere gegeignete "Absperrungen" vorhanden sein. Das könnte zum beispiel auch ein Graben sein... |
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coffe
Erstellt am So 06.11.2011
das TÛV-Gelände zählt wenn ich mich nicht irre zum Bereich Privatgelände und dann wäre es den Prüfern erlaubt dort zu fahren. |
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Gelöschter Benutzer
Erstellt am Mo 07.11.2011
Falsch, das "TÜV"-Gelände ist öffentlich, da jeder zutritt zu diesem Gelände hat und sei es nur durch ein offen stehendes Tor. Es mag zwar irgendeinem Verein gehören , da es aber eben öffentlich zugänglich ist, gilt es als öffentliches Gelände. Dann sind Verkehrsübungsplätze ja auch öffentliches Gelände, da für jeden zugänglich und dort kannst Du mit jedem das fahren üben. Demnach dürfte dort ja eigentlich keiner ohne Führerschein üben ! |
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Gelöschter Benutzer
Erstellt am Mo 07.11.2011
Das TÜV-Gelände ist privater Grund, und da darf der Prüfer ohne FE eine Probefahrt machen. Eine fehlende oder geöffnete Umfriedung hebt nicht den Charakter eines nicht-öffentlichen Grundstückes auf. Öffentliches Gelände ist nur, was der Kommune, dem jeweiligen Bundesland oder dem Bund selbst gehört. Also die normalen Strassen, Parkplätze bei öffentlichen Einrichtungen wie Schulen etc oder Truppenübungsplätze. Sollte der Prüfer aber das Grundstück verlassen wollen, MUSS ich mich vom Besitz der gültigen FE überzeugen, da ich ansonsten eine Ordnungswidrigkeit begehe, die mich ordentlich Geld kosten kann. |
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suzi1
Erstellt am Mo 07.11.2011
Bei der letzten TÜV-Untersuchung an meinem Mopped 2010 hat der Tüv-Mensch mit meinem Mopped eine Runde gedreht, erst im Hof, aber vom Hof heraus auf die äußerst belebte Hauptverkehrsstraße. Scheinbar ist es schon üblich, dass der TÜV Probefahrten macht, zumindest schon einmal mit einem Motorrad. Der hätte übrigens die nötige Fahrerlaubnis, wie mir der zweite TÜV-Angestellte versicherte, weil ich etwas irritiert war, als mein Mopped mit Fahrer vom Hof verschwand.... und mir mein Mopped gottlob unversehrt und ohne Tadel wieder übergeben wurde. LHzG |
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Gelöschter Benutzer
Erstellt am Mo 07.11.2011
Erlebt hab ich das auch schon das eine oder andere Mal, insbesondere bei Änderungen in den Papieren durch Umbauten ist das wohl gängige Praxis. Interessant wirds aber, wenn der Prüfer sich langmacht... wer kommt für den Schaden auf? Bei Motorschäden während der HU hab ich schon öfter gelesen, dass der TÜV einem hier die lange Nase zeigt |