Thema: EU Kommission - Auswirkungen f. TÜV

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coffe Erstellt am So 06.11.2011
Heya, it's me again ..

nachfolgend ein Pressebericht zeigt die ersten Auswirkungen des von Tomxxxxxx zitierten Link
http://europa.eu/rapid/pressRe​​leasesAction.do?reference=MEM​O​/10/343&format=HTML&​ag​ed=0&language=DE&gu​iLa​nguage=en​​

I gotta tell you, damit hab ich aus Erfahrung doch so meine Probleme.
Nachdem ich doch so einige TÜV-Prüfer ohne Führerschein kenne u bereits selbst Geschädigter war bei einer HU meiner FT750US (1-pot, 75ps), die ein Prüfer schon beim Anfahren zum Bremstest versuchte zu zerlegen ...

Stellen sich nun doch Fragen wie:
Wer ist Wo zum führen d. Fahrzeugs berechtig?
Was versteht man unter Probefahrt, zeitlich, streckenmässig...?
Wie sieht das denn dann Versicherungsrechtlich aus?

Naja lest selbst u urteilt.

Greetz, Coffe
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Neue Bestimmungen
TÜV macht demnächst Probefahrten
München –
Der strenge Blick und eine technische Prüfung reichen in Zukunft nicht mehr aus. Dann wird der TÜV auch Probefahrten durchführen.

Noch ist das Gesetz nicht durch, doch es sieht alles danach aus, dass bei der Hauptuntersuchung (HU) durch den TÜV ab dem kommenden Frühjahr neue Regeln herrschen. Fahrzeughalter sollen in Zukunft eine detaillierte Mängelliste erhalten. Zudem wird der TÜV Probefahrten einführen.

Die Novelle der Straßenverkehrs-Zulassungsordn​ung​ (StVZO) soll am 1. April 2012 in Kraft treten. Vorher muss der Bundesrat noch seine Zustimmung geben.

Detaillierte Mängelliste

Einige der Änderungen bringen Vorteile für die Fahrzeughalter. Ist zum Beispiel das rechte Rücklicht defekt, soll im Prüfbericht direkt darauf hingewiesen werden und nicht mehr allgemein auf eine fehlerhafte Fahrzeugbeleuchtung. Die Mängelliste könne so als Reparaturauftrag für eine Werkstatt nützlich sein, argumentiert der TÜV Süd.

Keine Rückdatierung mehr

Eine weitere Änderung sieht vor, dass die Plakette beim Überziehen des Untersuchungstermins nicht mehr rückdatiert werden darf. Wird der HU-Termin zum Beispiel um zwei Monate überzogen, sollen diese nicht mehr von den 24 Monaten bis zur nächsten Prüfung abgezogen werden. Die nächste HU wäre dann grundsätzlich zwei Jahre nach der erfolgten Prüfung fällig.

Doch der TÜV warnt: Wer vorsätzlich den Termin überzieht, um die nächste HU hinauszuschieben, geht ein hohes Risiko ein. Bei einem Unfall mit abgelaufener Plakette könnte der Fahrzeughalter Probleme mit seiner Versicherung bekommen. Ab drei Monaten drohe obendrein ein Bußgeld.

Prüfer machen Probefahrten

In Zukunft wird die TÜV-Prüfung wohl etwas länger dauern. Alle Fahrzeuge, die ab dem 1. April 2012 neu zugelassen werden, werden vor dem Technik-Check in der Prüfgasse in einer Probefahrt auf Herz und Nieren überprüft. Tritt die Veränderung tatsächlich in Kraft, dürften die Sachverständigen vor allem ab 2015 häufig hinterm Steuer sitzen, da für Neuwagen die erste HU erst nach drei Jahren ansteht.

Die Probefahrt soll vor allem zur Überprüfung der Assistenzsysteme wie ABS, ESP oder Abstandsregler dienen. Abzuwarten bleibt, welche Probleme durch diese Änderungen entstehen. Immerhin kommt durch die Probefahrten ein erheblicher Mehraufwand auf die Prüfer zu. Wie diese Kosten aufgefangen werden, beispielsweise durch höhere Gebühren für die HU, ist noch unklar.


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Husky0 Erstellt am So 06.11.2011
moin,mal abgesehen davon,das sich die tüvgebühren ohne mehrkosten verdoppelt haben....weiß ich auch nicht,was diese scheiß eu schon wieder ihren sabber dazu geben muß!wenn ein chinesischer roller mit eu!! abnhame hier zugelassen wird,ist der deutsche tüv eh außen vor+muß die eu regeln akzeptieren,auch wenn es gegen die hier geltenden tv regeln verstößt!!oder geräuschvorschrifeten:die neue dc zb.ist so laut,versuche mal normalen tüv zu bekommen...wahrscheinlich auch eu zugelassen...

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Gelöschter Benutzer Erstellt am So 06.11.2011
Also rein rechtlich würde ich sagen Muss ich jedem tüvler ohne Moppedschein die probefahrt verweigern da er zum lenken einens Kraftrades nicht berechtigt ist laut stvo :-)

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Gelöschter Benutzer Erstellt am So 06.11.2011
Also rein rechtlich würde ich sagen Muss ich jedem tüvler ohne Moppedschein die probefahrt verweigern da er zum lenken einens Kraftrades nicht berechtigt ist laut stvo :-)


@Bernd,

das TÛV-Gelände zählt wenn ich mich nicht irre zum Bereich Privatgelände und dann wäre es den Prüfern erlaubt dort zu fahren.

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Mopedjeck Erstellt am So 06.11.2011
Das wird schon kommen, keine Panik.
Da müssen sich die Bürokraten noch einig werden, wie die neuen "Assistenz-systeme" zu überprüfen sind.
Wenn das geschehen ist, sitzen die Raubtiere Zähne fletschend am Tisch und streiten sich darum , wie man sich am besten den Kuchen vereinnahmt.

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Gastritis Erstellt am So 06.11.2011
das TÛV-Gelände zählt wenn ich mich nicht irre zum Bereich Privatgelände und dann wäre es den Prüfern erlaubt dort zu fahren.


Falsch, das "TÜV"-Gelände ist öffentlich, da jeder zutritt zu diesem Gelände hat und sei es nur durch ein offen stehendes Tor. Es mag zwar irgendeinem Verein gehören , da es aber eben öffentlich zugänglich ist, gilt es als öffentliches Gelände. Genauso wie dein ureigenes Grundstück. Solange du nicht mit wirksamen Mitteln Fremde vom Grundstück fern hälst, gilt es als öffenmtlich zugänglich. Somit darf dein Sohn /Tochter nicht dort Auto fahren. Als beispiel. Unsere Firma, öffentlicher Dienst, musste soagr zwei LKW und einen großen Radlader mit Tüv versehen und ordnungsgemäss anmelden, obwohl die NIE das Gelände verlassen. Und es dürfen nur Personen fahren die im besitz der entsprechenden Fahrerlaubniss sind. Das selbe gilt auch für den "TÜV" und co.
Der Prüfer der nicht im besitz einer gültigen Fahrerlaiubniss für das KFZ ist, darf somit das KFZ nicht bewegen!!!
Zumal es viele TÜV / DEKRA und co Stellen ohne eigene Plätze gibt, die sich anderen "Firmen" angeschlossen haben. KFZ-Autohäuser oder Werkstätten und sich dort das Grundstück teilen.
Und mal für den Glauben man dürfe seine Tochter oder Sohn auf dem eigen Privatgrund fahren lassen, siehe einfach oben !
Wer hat sein Grundstück mit einem durchgänig hohem Zaun versehen und die Tore alle abgeschlossen?
Selbst der Landwirt darf seine Kinder in aller Regel nicht auf dem Hofgelände fahren lassen ( Trecker, Schlepper, Stapler und co ). Auf dem Feld kann es anders aussehen, da muss kein Zaun drumherrum stehen aber andere gegeignete "Absperrungen" vorhanden sein. Das könnte zum beispiel auch ein Graben sein...

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coffe Erstellt am So 06.11.2011
das TÛV-Gelände zählt wenn ich mich nicht irre zum Bereich Privatgelände und dann wäre es den Prüfern erlaubt dort zu fahren.
Falsch, das "TÜV"-Gelände ist öffentlich, da jeder zutritt zu diesem Gelände hat und sei es nur durch ein offen stehendes Tor. ...

Gebe dir da absolut recht, doch selbst diese einsicht dauerte um den Schadensersatz zu erlangen ca 2.5 Jahre u einem Urteil duch das Oberlandesgericht.
Problem:
1. wenn jemand sein Fahrzeug dem Prüfer überlässt, dann mal ehrlich, wer hat denn bis dato gefragt ob dieser auch im Besitz einer gültigen u. zulänglichen Fahrerlaubnis ist?
2. Selbst wenn dieser eine solche hat (wie in meinem damaligen Fall, Prüfer hatt bis zu diesem Zeitpunkt nichts grösseres wie ne 250er MZ gefahren) ist das doch offenbar nicht auch gleichzeitig ein Zeugnis über das fahrerische Können der Person ...

auch die ander im Leitartikel erhobenen Fragen werden dadurch nicht beantwortet ....

Coffe

Missing_mini

Gelöschter Benutzer Erstellt am Mo 07.11.2011
Falsch, das "TÜV"-Gelände ist öffentlich, da jeder zutritt zu diesem Gelände hat und sei es nur durch ein offen stehendes Tor. Es mag zwar irgendeinem Verein gehören , da es aber eben öffentlich zugänglich ist, gilt es als öffentliches Gelände.


Dann sind Verkehrsübungsplätze ja auch öffentliches Gelände, da für jeden zugänglich und dort kannst Du mit jedem das fahren üben.

Demnach dürfte dort ja eigentlich keiner ohne Führerschein üben !

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Gelöschter Benutzer Erstellt am Mo 07.11.2011
Das TÜV-Gelände ist privater Grund, und da darf der Prüfer ohne FE eine Probefahrt machen. Eine fehlende oder geöffnete Umfriedung hebt nicht den Charakter eines nicht-öffentlichen Grundstückes auf. Öffentliches Gelände ist nur, was der Kommune, dem jeweiligen Bundesland oder dem Bund selbst gehört. Also die normalen Strassen, Parkplätze bei öffentlichen Einrichtungen wie Schulen etc oder Truppenübungsplätze. Sollte der Prüfer aber das Grundstück verlassen wollen, MUSS ich mich vom Besitz der gültigen FE überzeugen, da ich ansonsten eine Ordnungswidrigkeit begehe, die mich ordentlich Geld kosten kann.

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suzi1 Erstellt am Mo 07.11.2011
Bei der letzten TÜV-Untersuchung an meinem Mopped 2010 hat der Tüv-Mensch mit meinem Mopped eine Runde gedreht, erst im Hof, aber vom Hof heraus auf die äußerst belebte Hauptverkehrsstraße.
Scheinbar ist es schon üblich, dass der TÜV Probefahrten macht, zumindest schon einmal mit einem Motorrad.
Der hätte übrigens die nötige Fahrerlaubnis, wie mir der zweite TÜV-Angestellte versicherte, weil ich etwas irritiert war, als mein Mopped mit Fahrer vom Hof verschwand.... und mir mein Mopped gottlob unversehrt und ohne Tadel wieder übergeben wurde.
LHzG

Missing_mini

Gelöschter Benutzer Erstellt am Mo 07.11.2011
Erlebt hab ich das auch schon das eine oder andere Mal, insbesondere bei Änderungen in den Papieren durch Umbauten ist das wohl gängige Praxis. Interessant wirds aber, wenn der Prüfer sich langmacht... wer kommt für den Schaden auf? Bei Motorschäden während der HU hab ich schon öfter gelesen, dass der TÜV einem hier die lange Nase zeigt
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