Thema: Polierte Felgen

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timerider Erstellt am 12.05.2009 , Zuletzt bearbeitet Do 05.05.2011 von timerider
Hallo biker-Gemeinschaft!
Ich habe da ein kleines Problem und hoffe auf Hilfe aus Euren Reihen ... oder auf brauchbare Tipps ... Doch nun zu meinem Problem:
Vor etwa einem Jahr habe ich eine gebrauchte Maschine gekauft (YAMAHA - YZF1000R / EZ:1999) mit der ich nun zum TÜV musste.
Der Prüfer war mit Allem einverstanden, denn es war entweder Alles eingetragen, oder aber es lagen ABEs vor. Nur Eines wollte er gar nicht haben .. und zwar die polierten Alu-Felgen bei denen der Felgenstern in Fahrzeugfarbe lackiert ist. Er faselte irgendwas von "da hat sich was geändert" ... "das darf nicht mehr" ... "dauerbruchfest" ... "keiner weiß ob Wärme beim polieren eingebracht wurde" ... "keiner kann sagen wie viel Material beim Polieren abgetragen wurde" ... Kurz gesagt, ich habe diese blöde Plakette nicht bekommen.
Wie bekomme ich denn nun das Mopped übern TÜV mit möglichst wenig Aufwand/und Kosten - was viel wichtiger ist? Hat sich da an der Gesetzeslage tatsächlich etwas seit April 2009 geändert? Für brauchbare Tipps und Anregungen wäre ich sehr dankbar!
Die Linke zum Bikergruß
timerider

Erweiterung am 05.05.2011
Zwei Jahre sind um und es steht mal wieder die neue Plakette an. Auf zum TÜV - nachdem alles (nach meiner Meinung) für den TÜV geändert wurde. Untersuchung beginnt ... Prüfer "Ich denke an dieser Stelle brechen wir die Untersuchung ab, sonst sind die 60 Euro futsch und ne Plakette gibt es auch nicht!"
Was war passiert? Wieder die polierten Felgen? ... NEIN - weit gefehlt ... an meiner Dicken wurde ein Superbike-Umbau der Fa. ABM verbaut ... das hat zur Folge, das sowohl die Verkleidung als auch die Scheibe geschnitten werden musste, weil sonst ein Lenken nicht möglich gewesen wäre. Dummerweise ist die KBA-Nummer der Scheibe auf dem Stück Plastik, welches abgeschnitten wurde. Prüfer "Die Scheibe ist ja nun gekürzt und entspricht nicht mehr dem geprüften Objekt - somit ist die ABE die sie haben auch erloschen!"
Frage meinerseits in die Runde: Die Vollverkleidung der Dicken ist auch abgeschnitten - ist damit die ABE für das Motorrad ebenfalls erloschen? Habe ich nun einen etwa 250kg schweren Haufen Altmetall in der Garage stehen - oder was geht ab?
Völlig frustriert wieder nach Hause und "googlen" ... Kontaktaufnahme via E-Mail mit der Fa. ABM ... "Wir verkaufen keine Scheiben - da können wir Ihnen leider nicht weiterhelfen" ... Kontaktaufnahme mit der Fa. MRA (Motorradscheiben) ... "Mit unseren Scheiben hat es beim TÜV noch nie Probleme gegeben, auch nicht wenn sie beschnitten werden mussten wegen Superbike-Umbau ... Es kann aber sein, das die Scheibe dann in die Papiere eingetragen werden muss - aber alles erforderliche liegt der Scheibe bei ... Sollte es beim TÜV Probleme geben, geben sie dem Prüfer unsere Tel-Nummer und er soll hier anrufen ... notfalls gebe ich an meinen Chef weiter ..."
Lösung für mein Problem: Motorrad in einer kleinen Schrauberwerkstatt abgeben, wo mir der Werkstattleiter versprochen hat die Plakette zu bekommen ...
Aber was ist in weiteren zwei Jahren? Und da soll man sich nicht ver*****t vorkommen ... ist doch ne Lachnummer ...


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Flugzeugentfuehrer Erstellt am Di 12.05.2009
Drüberlackieren und zu nem anderen TÜV fahren *g*
Kannst ja Fingerfarbe nehmen und nacher wieder abwaschen.....
Polieren von Felgen und Rahmenteilen wird allgemein nicht so gern gesehen.
Das wär so die billigste Lösung. Ansonsten neue Felgen.

Deaktiviert

Speedfreak Erstellt am Di 12.05.2009
Oder einfach zum nem anderen Prüfer.

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Ninja-rider Erstellt am Mi 13.05.2009
Da geistert schon länger was in den TÜV-Stuben rum... den einen interessiert es nicht ob die Felgen poliert sind, der nächste macht da n Mordsdrama draus.... Fakt ist: Die Felgenbetten sind mit am wenigsten belastet, solange in der Mitte nichts gemacht wurde oder die Speichen / Nabe mitpoliert sind, passiert da garnichts....
Also, fahr zu nem anderen TÜV, vielleicht hast du da nen kompetenten Prüfer.

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timerider Erstellt am Fr 15.05.2009
Für Alle die es interessiert:
Gemäß DEKRA hat die Maschine keine Plakette bekommen...
Der AKE ("Arbeitskreis Erfahrungsaustausch" - was auch immer das ist) hat ein Rundschreiben geschickt, in dem es heißt, dass sämtliche Oberflächenbehandlungen an Fahrwerksteilen als "schwerwiegender Mangel" einzustufen sind. Daher gab es vom DEKRA-Prüfer auch keine Plakette.
Der Prüfer der GTÜ hat die Plakette erteilt mit dem Kommentar "in zwei Jahren werde ich kein Auge mehr zudrücken".
Und auf Nachfragen beim TÜV hieß es "polierte Felgen...da gibt es keine Änderungen...die sind nach wie vor als unbedenklich einzustufen".
Na herzlichen Glückwunsch...ich dachte alle dieser Organisationen haben sich an die gleichen Richtlinien zu halten.

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Mopedjeck Erstellt am Fr 15.05.2009
Jaja, muss wohl wieder einmal eine Regelung der Obrigkeit her. :o(
Gibt es bald nur noch Staatlich geprüfte Polierer. So mit polier ABE und so...
Das ganze nur, weil ein paar einzelne, das mit dem polieren etwas übertrieben haben, z.B. an Schweißnähten, die man eben poliert hat und da an den Stellen Rahmen gebrochen sind.
Formulare, Formulare...

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Ninja-rider Erstellt am Sa 16.05.2009
Die sind doch echt nicht mehr ganz sauber... mehr fällt mir dazu nicht mehr ein :(

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Ductreiber Erstellt am So 17.05.2009
Tja wir sind halt ein Volk von mündigen selbstverantwortlichen freien Bürgern!
Was hat mir mal ein Prüfer gesagt, " wenn ich Dir da jetzt die Plakette gebe bin ich dafür verantwortlich wenn was passiert"....
Da lach ich drüber, die finden doch immer irgendwelche Ausreden, außerdem steht auf dem Prüfbericht doch auch ein Haftungsausschluß oder täusche ich mich da?

Missing_mini

Gelöschter Benutzer Erstellt am Di 05.10.2010
„Nachträgliches Polieren von Kraftradrahmen, Rahmenteilen oder dynamisch
belasteten Teilen (z.B. Gabeltauchrohren, -brücken, Schwingen) ist nur zulässig,
wenn zweifelsfrei durch das Polieren eine Schwächung der Bauteile ausgeschlossen
werden kann. Durch Schleifen bearbeitete Schweißnahtüberhöhungen sind
allerdings unzulässig. Das nachträgliche Polieren von Rädern ist ebenfalls nicht
gestattet.“ (Quelle: „Das TÜV-Buch Motorrad“, 2.Auflage, TÜV-Verlag, ISBN 3-8249-0569-8) zählt auch für gtü und den rest

so und das man beim polieren wärme in die ganze sache bringt ist das ja wohl klar, soviel material abnehmen muss das alles schön glänzt wohl auch

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xjrjogi Erstellt am Di 05.10.2010
HI, GTÜ Uellendahlerstr. in Wuppertal Elberfeld :=))
Wenn du mehr wissen möchtes schreib mir einfach.
Gruß jogi

Missing_mini

Gelöschter Benutzer Erstellt am Di 05.10.2010
Entweder du gehst zu nem Prfipolierer, der di evtl ein attest ausstellt oder du lackierst einfach die Felgen über od Felgen
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